Symbolbild

Am Montag, den 25. Mai 2020 beginnen die schriftlichen Prüfungen der beruflichen Abschlüsse an den Berufsfachschulen im Bereich der Berufsbildungszentren. An den Gemeinschafts- und Förderschulen sowie an den Freien Waldorfschulen starten die Prüfungen am Mittwoch, den 27. Mai, zum Erwerb des Hauptschulabschlusses (HSA), die Berechtigung des Mittleren Bildungsabschlusses (MBA), Fachhochschulreife (FHR) sowie weitere berufliche Abschlüsse.

Insgesamt nehmen landesweit 4.907 Schüler*innen und 135 externe Prüflinge an 101 Standorten an den Prüfungen zum HSA und MBA teil. An den Prüfungen zu den beruflichen Abschlüssen nehmen rund 8.300 Schüler*innen und Auszubildende an den 27 beruflichen Standorten im Saarland teil.

An den Prüfungen zum HSA nehmen insgesamt 3.011 Schüler*innen beziehungsweise externe Prüflinge teil, an denen zum MBA 2.031. Der weitaus größte Teil, im Bereich der HSA und MBA, legt die Prüfungen an den öffentlichen Gemeinschaftsschulen (einschließlich des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl) ab. Beim HSA sind es mit 2.487 Prüflingen runde 82 Prozent, beim MBA mit 1.636 Prüflingen runde 81 Prozent. Der Anteil der Auszubildenden liegt bei einer Zahl von 3.550 bei runden 43 Prozent; der Anteil der Schüler*innen in Vollzeitschulen bei einer Zahl von 4.750 entsprechend bei 57 Prozent.

Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen werden für die Prüfungen zum MBA und HSA an den allgemein bildenden Schulen (inklusive der Schulen in privater Trägerschaft, der Abendrealschulen, der Förderschulen) anstelle der schriftlichen zentralen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (MBA) sowie Deutsch und Mathematik (HSA) schulinterne Vergleichsarbeiten als Prüfungsarbeiten durchgeführt.

Die Aufgabenstellungen orientieren sich an den Formaten der Aufgaben der zentralen Abschlussprüfungen und folgen der Maxime “Wie gelernt – so geprüft“. Sollten die Prüflinge zu diesem Zeitpunkt den HSA bzw. MBA noch nicht erreicht haben oder ihre Leistungen verbessern wollen, haben sie die Möglichkeit, in bis zu drei Fächern freiwillige mündliche Prüfungsleistungen zu erbringen. Anstelle der schriftlichen zentralen Abschlussprüfungen in den Berufsfachschulen wird in jedem der jeweiligen Prüfungsfächer eine schulinterne Vergleichsarbeit durchgeführt.

Die Prüfungen finden unter den im Musterhygieneplan vorgeschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzauflagen statt. So ist bei den Prüfungen besonders darauf zu achten, dass Kontakte auf das unbedingt notwenige Maß beschränkt bleiben und enge Kontakte ganz vermieden werden. Die Abstandregelung ist auch hier unbedingt einzuhalten. Im Prüfungsbereich dürfen sich nur unmittelbar am Prüfgeschehen beteiligte Personen aufhalten. Sofort nach der Prüfung müssen die Prüflinge das Gelände verlassen. Die Prüfaufsicht stellt sicher, dass Ansammlungen von Schüler*innen beim Betreten und beim Verlassen des Schulgebäudes vermieden werden.

Die Prüfungsräume sollen gemäß der Hygieneregeln und der Vorgaben zum Infektionsschutz hergerichtet werden. Die Prüfungsaufgaben sollen vor Erscheinen der Schüler*innen auf den Plätzen ausgelegt werden. Während der Prüfungsdurchführung sind die Räume regelmäßig zu lüften. Die Türen der Räume sollten offengehalten werden, damit die Benutzung von Türklinken vermieden werden kann. Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die Begegnungen auch im Wartebereich verhindern.

Schüler*innen mit einem höheren Risiko für schwere COVID-19 Krankheitsverläufe, die zur vulnerablen Personengruppe gehören, können an schriftlichen und mündlichen Einzelprüfungen bei angepassten Schutzmaßnahmen, z.B. in separaten Prüfungsräumen, teilnehmen.

Alle wichtigen Fakten zu den Abiturprüfungen finden Sie in unseren FAQs unter:corona.saarland.de/FAQ

Ausführliche Darstellung der Maßnahmen im Musterhygieneplan: corona.saarland.de/HYGIENE

 

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