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In dieser Woche forderte die FDP-Stadtratsfraktion die Verwaltung der Stadt Homburg auf, eine genaue Einzelfallprüfung bezüglich der Zulässigkeit aller Sport- und Freizeitaktivitäten durchzuführen, besonders unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Grundgesetzes (wir berichteten).

Dazu weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ortspolizeibehörde der Stadt Homburg bei Eingang eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung immer eine genaue Prüfung vornehme, um im Einzelfall eine mit der Corona-Verordnung konforme Entscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen des Antragstellers treffen zu können.

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“Maßstab hierfür ist § 5 Abs. 9 der Verordnung, wonach auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für Betriebe erteilt werden kann, soweit dies zur Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs erforderlich und aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.  Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann auch für Sportstätten gestellt werden. Eine solche Ausnahmebewilligung kann allerdings nur dann erteilt werden, wenn der Sachverhalt vergleichbar ist mit Sportlerinnen und Sportler des Olympiakaders oder des Perspektivkaders oder es sich um Sportler handelt, die ihren Lebensunterhalt aus der sportlichen Tätigkeit bestreiten wie z.B. Profifußballer. Hierüber hat der Verein Nachweis zu erbringen.

Ob die Corona-Verordnung dagegen mit Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist, hat die jeweilige Ortspolizeibehörde einer Kommune nicht zu beurteilen. Der Rechtsstaat stellt hierfür das Instrument der Normenkontrollklage zur Verfügung. Im Saarland entscheidet über solche Normenkontrollklagen das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes.

Für ungerecht empfundene Regelungen der Rechtsverordnung kann die Stadtverwaltung ebenfalls nicht verantwortlich gemacht werden. Aufgabe der Ortspolizeibehörde ist es lediglich, die Rechtsverordnung  anzuwenden und durchzusetzen. Dass einige Beschlüsse für Unverständnis sorgen, weil es bedingt durch den Föderalismus von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, können wir als Behörde nicht berücksichtigen, da wir uns an die im Saarland geltenden Rechtsverordnung zu halten haben.

Archivbild – Michael Forster, Bürgermeister Stadt Homburg (mitte)

„Ich bin froh darüber, dass es gelungen ist, durch die erlassenen Vorschriften und die große Disziplin der Bevölkerung den Anstieg der Infektionen deutlich abzumildern. Diesen Weg sollten wir fortsetzen. Insofern halte ich es für wenig hilfreich, mit Forderungen nach weiteren Lockerungen zu agieren als gemeinsam zum Schutz der Bevölkerung an dem bisher erfolgreichen Weg festzuhalten“, so Bürgermeister Michael Forster. Wer aktuell ohne neue Erkenntnisse, die sich aus den erst seit Montag erfolgten Lockerungen ergeben können, bereits die nächsten Schritte fordert, handelt aus Sicht des Verwaltungschefs vorschnell. Außerdem ist es ein Unterschied, etwas zu fordern, wofür man nicht in der Verantwortung steht oder verantwortungsbewusst zu handeln und dafür auch einstehen zu müssen.”

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