Von der Corona-Krise sind auch Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer besonders betroffen, da viele ihrer Aufträge zunächst wegfallen. Die IKK Südwest unterstützt Betroffene im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Selbständige, deren aktuelle Einnahmen um mehr als 25 Prozent zurückgegangen sind, können ab sofort einen formlosen Antrag auf Beitragsminderung stellen.

Um in der aktuellen Situation den Bürokratieaufwand so gering wie möglich zu halten, wird die IKK Südwest in der aktuellen Situation auf Nachweise verzichten – eine formlose schriftliche Selbstauskunft des Versicherten, dass die Einkünfte mehr als 25% niedriger sind, ist dabei grundsätzlich ausreichend.

„Wir lassen auch in dieser schweren Zeit niemanden allein. Daher wollen wir mit dieser Soforthilfe unseren Selbständigen aus der Region unmittelbar und so gut es geht kurzfristig unter die Arme greifen und damit einen Beitrag leisten, dass sie über diese missliche Lage hinaus eine wirtschaftliche Perspektive haben“, so IKK Südwest Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth.

Konkret bedeutet dies: der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann in solchen Fällen auf den Mindestbeitrag reduziert werden. Die IKK Südwest verzichtet dann unbürokratisch auf weitere Unterlagen, wie beispielsweise auf den aktuellen Steuervorauszahlungsbescheid des Finanzamts – die endgültige Einstufung erfolgt später aus Basis des Steuerbescheids.

Grundsätzlich kann eine Beitragsreduzierung erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen, eine Regelung rückwirkend ab dem 01.03.2020 ist im Einzelfall jedoch auch möglich.

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