„Es ist ein starkes Zeichen aller demokratischen Kräfte. Es ist ein Zeichen gegen Gewalt und für unsere Gesellschaft“, sagte Innenminister Klaus Bouillon am Rand eines Runden Tisches. Zusammen mit Justizstaatssekretär Roland Theis präsentierte der Minister Vertretern der Hilfsorganisationen, der Gruppe der Amtsträger und den kommunalen Mandatsträgern (SSGT) neue Maßnahmen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte, Amts- und Mandatsträger. 

„Ich beobachte mit großer Sorge seit einiger Zeit einen Anstieg der Gewalt gegen die Menschen, die sich dem Schutz und der Hilfe von uns allen verschrieben haben“, sagte Innenminister Klaus Bouillon. „Aber nicht nur Rettungskräfte, Amts- und Mandatsträger sind betroffen, es handelt sich dabei um ein Phänomen, das leider alle Menschen betrifft, die ‚öffentliche Dienstleister‘ sind. Diese Angriffe sind Angriffe auf uns alle und gehören zu den Auswüchsen einer Verrohung der Gesellschaft, die wir nicht länger hinnehmen werden.“

Um in Zukunft jeglicher Art von verbaler und/oder physischer Gewalt gegenüber Einsatzkräften, Amts- und Mandatsträgern entgegenzutreten, haben Innenminister Klaus Bouillon und Justizstaatssekretär Roland Theis in einem ersten Schritt Vorschläge für ein effektiveres Vorgehen in der justiziellen und polizeilichen Arbeit vorgestellt.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick: 

·         Effektive Strafverfolgung durch verstärkten Einsatz des beschleunigten Verfahrens 

Das sog. beschleunigte Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ab dem 1. März 2020 verstärkt angewandt und durch bessere Abläufe in Koordination mit der Polizei optimiert werden. „Ziel des beschleunigten Verfahrens ist es, die Täter spüren zu lassen, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Nur wenige Stunden oder Tage nach Begehung der Straftat sitzen die Täter vor dem Strafrichter“, so Roland Theis.

·         Änderung der Richtlinie für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Mandatsträger sowie Rettungskräfte bei den Staatsanwaltschaften 

„Wer für die Allgemeinheit tätig ist und in diesem Zusammenhang Opfer einer Straftat wird, hat die Solidarität und den besonderen Schutz des Staates verdient – unabhängig ob als Lehrer, Ärztin, Schülerlotse oder eben Rettungssanitäter. Daher wird der Generalstaatsanwalt eine Richtlinie erlassen, die bei Straftaten gegen Personen, die im Einsatz für das Gemeinwohl tätig sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung grundsätzlich bejaht“, so Justizstaatssekretär Roland Theis.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige