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Die Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin war geprägt von zahlreichen Initiativen aus den Ländern und Gesetzentwürfen des Bundestages, sowie der Bundesregierung. Einen Schwerpunkt bildete das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, der erste Teil des umfassenden Klimaschutzpakets. Die Länderkammer billigte den Gesetzentwurf, mit dem Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern möchte.

Flankiert werden soll das Bundes-Klimaschutzgesetz dabei von zahlreichen Klimasteuermaßnahmen wie der Änderung der Pendlerpauschale und dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets. Der Bundesrat hatte hierzu im ersten Durchgang deutliche Kritik geäußert, da das Maßnahmenpaket die damit verbundenen Einnahmeausfälle der Länder unberücksichtigt lässt, während die Einnahmen des Bundes steigen. Er forderte deshalb eine Regelung, die den Verlust der Länder über die Umsatzsteuer kompensiert, zumal der Bund – anders als die Länder – mit zusätzlichen Einnahmen rechnen könne. Da der Bundestag diese Forderung nicht aufgegriffen hat, riefen die Länder heute zur grundlegenden Überarbeitung der Klimasteuermaßnahmen den Vermittlungsausschuss an.

Ministerpräsident Hans: „Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist ein wichtiger, richtiger und überfälliger Schritt, damit Deutschland seine Klima-schutzziele einhalten kann. Die Länder tragen bereits mit einer Vielzahl von eigenen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bei und unterstützen den Bund bei seinen Bemühungen. Klimaschutz ist eine übergreifende, gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Dieses Miteinander muss sich auch in einer angemessenen finanziellen Lastenverteilung zwischen den Beteiligten wiederfinden.

Daher kann und darf es nicht sein, dass das Klimaschutzprogramm des Bundes die Länder und Kommunen einerseits überobligatorisch belastet, und Einnahmen aus dem Programm ausschließlich beim Bund verbleiben sollen. Dieses Ungleichgewicht muss in den weiteren Gesprächen zwischen Bund und Ländern aufgelöst werden. Daher unterstütze ich die heutige Anrufung des Vermittlungsausschusses um eine lastengerechte Verteilung zu erzielen. Ich wünsche mir dabei eine zeitnahe Lösung, da den Ländern gerade an einer zügigen Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen gelegen ist“.

Neben dem Klimaschutzgesetz erreichten die Länderkammer zahlreiche weitere Vorhaben aus dem Bundestag. So stimmte der Bundesrat über das Jahressteuergesetz des Bundes ab und brachte zentrale Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, unter anderem zur Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz), zum Angehörigenentlastungsgesetz, sowie zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags auf den Weg.

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