„Viele Menschen müssen sich jetzt weniger Sorgen machen, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz kann sich jetzt die Entscheidung für und gegen das Pflegeheim allein am pflegerischen Bedarf der Angehörigen orientieren und nicht an sachfremden Erwägungen. Das ist das Ergebnis guter sozialdemokratischer Politik zur Lösung von Alltagssorgen der Menschen und beweist erneut die Handlungsfähigkeit der Regierung in der Lösung konkreter Alltagsprobleme der Menschen“, sagt der sozialpolitische Sprecher Dr. Magnus Jung.

Der Bundestag hat das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ beschlossen. Künftig wird auf das Einkommen der Angehörigen im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern erst dann zurückgegriffen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen – ansonsten werden die Kosten für die Hilfe zur Pflege vom Staat übernommen. Die Entlastung der Kinder von Pflegebedürftigen war ein Kernanliegen der SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen.

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