HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit seinem Beschluss vom 22. März 2016 den Antrag des Niederlosheimer Seniorenservice auf aufschiebende Wirkung der Schließungsverfügung des Sozialministeriums abgewiesen.
In seiner Begründung folgte das Gericht voll umfänglich der Argumentation des Sozialministeriums, wonach das Haus Moseberg als stationäre Einrichtung im Sinne des Landesheimgesetzes betrieben wird, ohne die damit verbundenen Auflagen und Qualitätsanforderungen auch hinsichtlich des zu beschäftigenden Personals zu erfüllen. Es führt weiterhin aus, dass die von der Heimaufsicht des Ministeriums festgestellte „Gefahr für Leib und Leben“ unmittelbar gegeben ist. Sozialministerin Monika Bachmann: „Das Urteil bestätigt uns in unserem konsequenten Handeln für eine gute Pflege im Saarland. Die Pflege und die Wertschätzung der in der Pflege tätigen Personen darf nicht beschädigt werden.“
Das Ministerium wird nun die Schließung des Niederlosheimer Seniorenservice umgehend veranlassen. Eine entsprechende Verfügung wurde heute zugestellt. Ab morgen darf keine Unterbringung mehr erfolgen. Im Landkreis Merzig Wadern stehen für die jetzigen Bewohner ausreichend alternativ Plätze zur Verfügung.
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