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Anlässlich der 1.Lesung des Pflegeberufegesetzes im Deutschen Bundestag hat sich der saarländische Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling dafür ausgesprochen, Pflegeberufe attraktiver zu machen. „Angesichts der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts brauchen wir für eine älter werdende Gesellschaft in der Pflege und vor allem für die Behandlung in unseren Krankenhäusern gut qualifizierte Mitarbeiter. Die Pflegekräfte stehen unter einem enormen Arbeitsdruck und einer Arbeitsverdichtung. Dies darf nicht dazu führen, dass die Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen und die hohe Verantwortung des Berufes dazu führen, sich bei der Berufswahl gegen einen Pflege- oder Gesundheitsberuf zu entscheiden. Wir müssen den hohen Wert der Gesundheits- und Pflegeberufe deutlicher hervorheben und die Ausbildung besser und attraktiver machen“, so Kolling.

Sorge bereitet Staatssekretär Stephan Kolling der Bereich der Altenpflege sowie der Pflege in Behinderteneinrichtungen. „Altenpfleger oder Heilerziehungspfleger dürfen nicht zu Pflegekräften zweiter Klasse werden, daher ist das heute im Bundestag beratende Pflegeberufegesetz noch korrekturbedürftig“. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz ist geplant, dass die Ausbildung in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege gemeinsam erfolgen soll. Das  wurde lange gefordert und sei auch wichtig, damit ein Wechsel zwischen Alten- und Krankenpflege möglich ist. Jedoch müssten alle Auszubildenden mitgenommen werden und es müsse durch entsprechende Ausbildungsverordnungen sichergestellt werden, dass die Wissensinhalte breit und vertieft  und kombiniert mit praktischen Stationen vermittelt werden.

„Pflege verdient mehr Wertschätzung, eine gute Ausbildung und vor allem mehr Familienfreundlichkeit“, erklärte Kolling. Um langfristig den Beruf attraktiv zu machen, müssten auch die Arbeitgeber vermehrt Anstrengungen unternehmen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kranken- und Pflegeeinrichtungen zu verbessern. „Dies ist uns ein wichtiges Anliegen und wir werden im Rahmen der Familienoffensive dafür werben, dass auch Alteneinrichtungen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Kinderzimmern und Betreuungsangeboten für Kinder dazu einen Beitrag leisten.“

Staatssekretär Kolling plant im April ein Treffen mit den Altenpflege-, Krankenpflege- und Heilerziehungspflegeschulen im Saarland. „Wir wollen die Anregungen der Ausbilder aufnehmen und in das Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen“, sagte Kolling abschließend.

Hintergrund:

Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, soll eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geboten werden, die ein breites Spektrum an Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege sollen reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Der neue Pflegeberuf wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland mit über 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in einem vom bundesweiten Fachkräftemangel geprägten Bereich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie den Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal. In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte dann 2018 starten.

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