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Das Universitätsklinikum des Saarlandes UKS in Homburg hat ein neues Kinderschutzkonzept entworfen. Mit diesem soll der Kinderschutz weiter verbessert werden, es ist ein wichtiger Baustein im Aufarbeitungsprozess der Missbrauchsverdachtsfälle im Bereich der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Zeit bis 2014 (wir berichteten). Für die Aufarbeitung der Ursprungs-Verdachtsfälle wurde aktuell eine Gutachterin verpflichtet, die mit externem Sachverstand die Ausgangslage noch einmal überprüfen wird. Die bereits seit Juni laufenden Maßnahmen wie beispielsweise der Austausch mit Betroffenen bzw. deren Familien werden kontinuierlich fortgeführt.

In Abstimmung mit dem UKS-Vorstand lässt der Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie auf eigenen Wunsch die Leitung der Klinik als auch die reguläre Tätigkeit in der Krankenversorgung bis auf Weiteres ruhen, um die Klinik vor Schaden zu bewahren. Die kommissarische Leitung der Klinik übernimmt der Stellvertretende Ärztliche Direktor des UKS Prof. Dr. Michael Zemlin.

Die Ende Juni gegründete Taskforce Kinderschutz am UKS hat – noch vor dem ursprünglich gesetzten Zieltermin Anfang August – ein neues Kinderschutzkonzept vorgelegt. Im „Präventionskonzept gegen sexuellen Missbrauch und Gewalt am UKS“ wurden die Empfehlungen unterschiedlicher Fachgesellschaften eingearbeitet. Es soll derartigen Übergriffen vorbeugen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums Handlungssicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen geben.

Das Konzept setzt schon bei der Personalauswahl an und ergänzt die bereits bestehende Pflicht, dass neu eingestellte Beschäftigte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, wenn diese regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Es wurde ein neuer, zusätzlicher Verhaltenskodex entwickelt und eine freiwillige Selbstauskunft ist ebenfalls ergänzt worden. Mit diesen Maßnahmen wird neuen Beschäftigten am UKS direkt aufgezeigt, welche Bedeutung das Schutzkonzept hat. Neben dem Filtermechanismus wirkt diese Vorgehensweise zudem abschreckend auf potentielle Täter.

Darüber hinaus beinhaltet das Konzept ein Prüfschema für Arbeitsplätze, mit dem Tätigkeiten identifiziert werden, die einer besonderen Betrachtung bedürfen und wo eventuell spezielle Präventionsmaßnahmen getroffen werden müssen. Beispielsweise ein Mehraugenprinzip bei der Behandlung, also dass beispielsweise Eltern oder andere Kolleginnen und Kollegen anwesend sein müssen.

Mit regelmäßig angebotenen Schulungen sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur für Grenzverletzungen sensibilisiert werden, auch Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sind zentrale Themen bei entsprechenden Angeboten. Die Beschäftigten sollen lernen, wie sie bei Verdachtsfällen bestmöglich reagieren und auch der Schutz vor falschen Verdächtigungen ist ein zentraler Punkt. Gerade das richtige Verhalten bei einem Verdacht ist enorm wichtig, daher wurde ein Stufeninterventionsplan entworfen. Dieser zeigt genau, zu welchem Zeitpunkt wie vorgegangen werden muss, von einem ersten Hinweis auf eine Grenzverletzung bis hin zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen und den Informationsketten im Fall, dass sich ein Erstverdacht bestätigt. Neben den internen Ansprechpartnern werden auch Externe eingebunden, die hier unterstützen und unabhängige Ansprechpartner außerhalb des Universitätsklinikums sind.

In der Aufarbeitung bindet das UKS unterschiedliche Stellen ein. Neben den bereits erwähnten externen Ansprechpartnern für das Kinderschutzkonzept ist dies vor allem eine externe Gutachterin, die die ursprünglichen 34 Akten noch einmal prüfen wird. Die Gutachterin wurde aktuell für diese Tätigkeit verpflichtet, kann aber bei eventuell weiter auftauchenden Fragestellungen hinzugezogen werden. Auch die Saarländische Staatskanzlei hat einen Sonderermittler benannt, der im Auftrag der Landesregierung das Geschehen rückblickend untersuchen wird. Das Universitätsklinikum des Saarlandes wird dessen Arbeit bestmöglich unterstützen.

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