Blick über Breitfurt Foto; atreyu - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=19372254
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Nach der jüngsten Berichterstattung über den Kirchheimer Hof und der durch den Stadtrat angekündigten Klage, erklärt Landrat Dr. Theophil Gallo in einer Pressemitteilung, dass “zitierte Personen aus den Reihen der CDU und der Grünen im Stadtrat Blieskastel die rechtlichen Grundlagen und die Aufgabenzuständigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht schlicht nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Dieser Eindruck entsteht zwangsläufig, wenn sie unter anderem von „unüblichen und intransparenten Bauvoranfragen“ reden oder einer sich fragt „warum der Landrat sich über einen einstimmigen Stadtratsbeschluss hinwegsetzt und diesen Blankoscheck ausstellt“.“

Der aus dem Stadtrat Blieskastel kritisierte Verfahrensweg sei aus Sicht der Bauaufsicht einfach zu erklären: Das Instrument der Bauvoranfrage ist in diesem Fall aus denkmalschutzrechtlichen Gründen sinnvoll, insbesondere zur Offenlegung der Reichweite der Sanierungsarbeiten und zur Vorbereitung jedweder Planunterlagen. Dies wurde den Beteiligten der Stadt Blieskastel mehrfach mündlich wie schriftlich erläutert. Anders ausgedrückt: Die (geforderte) konkrete Planung ist nur möglich, wenn der Eigentümer aufgrund der genehmigten Bauvoranfrage auch die dazu notwendigen Untersuchungen anstellen kann. Selbst hierzu aber verweigern Stadt und Rat rechtswidrig die Genehmigung. Eben deshalb hat der Landrat nunmehr das von Blieskastel versagte Einvernehmen ersetzt.

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Der Landrat des Saarpfalz-Kreises als Leiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde hat mit seinen Fachleuten in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt dieses Verfahren als sinnvoll und notwendig erachtet. Der Staat habe entsprechende Gesetze erlassen, für deren Einhaltung und Umsetzung der Landrat verantwortlich sei – auch wenn dies nicht dem Willen von Stadtratsmitgliedern entspricht. 

Landrat Dr. Theophil Gallo: „Mir bleibt rätselhaft, warum die Stadt Blieskastel ein von ihr ja gefordertes Bauprojekt – der Erhalt des Herrenhauses – auf diese  Weise torpediert. Der Bauherr ist bereit, alles zu tun, um, wie ja von allen gefordert, das Herrenhaus zu erhalten. Sein diesbezügliches, mit der Denkmalbehörde bereits abgestimmtes Bemühen lässt man aber schon an einer simplen Bauvoranfrage scheitern, indem man es ablehnt, das notwendige Einvernehmen herzustellen.“ 

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Bei dieser anhaltenden Verweigerungshaltung dränge sich dem Landrat der Eindruck auf, den Eigentümer mürbe machen zu wollen. In der Konsequenz hindere man den Eigentümer, das Gesamtensemble Kirchheimer Hof zu erhalten. Dies stehe in krassem Widerspruch zu den Forderungen der Verantwortlichen der Stadt, das Herrenhaus zu erhalten. „Dieses Verhalten ist nicht nur widersprüchlich, sondern auch nicht mehr glaubwürdig. Die bisherigen Einwände sind reine, nicht mehr glaubhafte Schutzbehauptungen und lassen zudem vermuten, dass man das geltende Recht, das die Verwaltung umsetzen und überwachen muss, nicht versteht“, so der Landrat 

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