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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis hat am Donnerstag, 14. Februar 2019, den Normenkontrollantrag der Stadt St. Ingbert gegen den Bebauungsplan „Enklerplatz“ zurückgewiesen. (Wir berichteten)

Damit ist das Normenkontrollverfahren für die Kreisstadt Homburg erfolgreich ausgegangen. Dies gilt vor allem auch daher, weil eine Revision durch das Gericht nicht zugelassen ist. Lediglich die Nichtzulassung der Revision kann mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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„Dieses Urteil des OVG zeigt, dass unser Baurechtsverfahren korrekt abgelaufen ist. Somit haben wir nun einen rechtssicheren Status für den Enklerplatz, der uns für die zukünftige Planung sicherlich helfen wird. Der Ausgang dieses Prozesses spricht auch für die Qualität der Arbeit, die im Rahmen dieses jahrelangen Verfahrens geleistet wurde“, erklärte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

Auch der für das Dezernat Bauen und Liegenschaften zuständige Bürgermeister Michael Forster begrüßte das aus Homburger Sicht erfreuliche Urteil. „Unabhängig von den künftigen Plänen für dieses Areal ist es gut, dass dieses Verfahren auf diese Weise abgeschlossen werden konnte.“

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Bauamtsleiter Michael Banowitz bedankte sich auch bei Prof. Dr. Willy Spannowsky, der die Stadtverwaltung nicht nur juristisch beraten hatte, sondern als Prozessbevollmächtigter aufgetreten ist. Nach vielen Jahren der Planung hatte die Stadt Homburg die Flächennutzungsplanteiländerung sowie den Bebauungsplan für den Bereich „Enklerplatz“ am 3. August 2016 öffentlich bekanntgemacht. Unmittelbar vor dem Ablauf der Frist war der Normenkontrollantrag der Stadt St. Ingbert am 2. August 2017 bei Gericht eingegangen. Mit der Zurückstellung des Normenkontrollantrags muss die Stadt St. Ingbert auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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