Symbolbild Foto: Michael Gäbler - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=41804158
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Im Dezember 2018 wurde bekannt, dass in der Mastau eine Wildkatze umherstreift. Umweltverbände hatten Lockfallen aufgestellt, um das Vorkommen von Wildkatzen nachzuweisen.  Das Land sieht vor dieser Tatsache Handlungsbedarf: Straßenbauträger und Naturschutzbehörde sollen sich nun kurzfristig abstimmen und entscheiden, ob etwa ein neues Gutachten nötig ist. Dabei soll erörtert werden, ob die Mastau für die Tiere nur ein Wanderkorridor oder intensiver genutzter Jagdraum darstellt.

Die Homburger Grünen sehen nun eklatante Planungsfehler im Planfeststellungsverfahren zur B423 neu. Hierzu Marc Piazolo, Sprecher der Grünen Homburg: “Es ist nicht zu fassen. Seit 2004 weiß anscheinend das Umweltministerium vom Wildkatzenvorkommen in der Mastau. Das Ministerium weiß auch um die verschärften gesetzlichen Regelungen in einem Planfeststellungsverfahren. Trotzdem wurden den Bürgerinnen und Bürger im Planfeststellungsverfahren zur B423 völlig veraltete Gutachten vorgelegt. Frei nach dem Motto: was wir nicht prüfen, können wir nicht schreiben, vielleicht merkt es ja keiner. Sollen doch die Bürger oder die Umweltverbände klagen.“

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Den Nachweis für Wildkatzen hatte im vergangenen Jahr der BUND geführt und das als planungsrelevant bezeichnet. Dem widersprach zunächst Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind, da die Wildkatze die Mastau nur als Wanderkorridor nutze: „Dass es Wildkatzen in der Region gibt ist uns schon lange bewusst. Es gibt mehrere Hinweise auf das Vorkommen in den Wäldern rund um Homburg. Die Wildkatzen nutzen den Raum, in dem die Umgehungsstraße geplant ist, wohl eher als Wanderkorridor. Ihren Lebensmittelpunkt haben sie woanders. Daher sehen wir auch erstmal keine Beeinflussung auf die weiteren Pläne bezüglich der Umgehungsstraße B 423 neu“.

Schon 2004 hätten die Planer von dem Vorkommen gewusst, aber aufgrund der damals geltenden Artenschutzbestimmungen sei die Erkenntnis nicht so relevant gewesen. Doch mittlerweile gelten schärfere Gesetze. Nachdem zwischenzeitlich weitere Sichtungen von Wildkatzen bekannt wurden, soll nun sicher geklärt werden, ob die Mastau nicht auch ein Jagdrevier darstellt. Die Folgen wären möglicherweise spezielle Querungshilfen für die Umgehungsstraße, die zusätzliche Kosten für das 34,2 Millionen Euro schwere Projekt bedeuten.

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Yvette Stoppiera-Wiebelt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Homburger Stadtrat ergänzt: “Das LfS als eigentlich unabhängige, neutrale und objektive Planungsbehörde hat sich mit ihren veralteten Gutachten zum Erfüllungsgehilfen der saarländischen und Homburger Groko gemacht. Das Vertrauen der Bürger in rechtmäßiges und ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln wurde leichtfertig verspielt. Das lässt mich sprachlos zurück. So läuft Rechtsstaat nicht.”

“Wir fordern das Planfeststellungsverfahren zur B423neu mit sofortiger Wirkung durch ein Moratorium auszusetzen, bis ein unabhängiges Gutachten zur Wildkatze in der Mastau vorliegt. Wider besseres Wissen hat die Planungsbehörde das Vorkommen dieser gefährdeten Art weder offengelegt noch in ihren Planungen mit nötigen Schutzmaßnahmen oder Sonderbauten berücksichtigt.”

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