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Nach den Starkregenereignissen zwischen dem 26. Mai und dem 9. Juni hat die saarländische Landesregierung zeitnah ihre Unterstützung in Form einer Soforthilfe und weitergehenden Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden zugesichert. Bei beiden Leistungen sollen sich nunmehr die jeweiligen Landkreise und Kommunen beteiligen. Diese Forderung entspricht nicht der Rechtsauffassung der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises.

Welche betroffenen Bürger (Benennung der Orts- und Stadtteile) in welchem Umfang einen Anspruch auf Zuwendung erheben konnten, hat das saarländische Finanzministerium in seiner „Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni, am 9. Juni und am 11. Juni 2018“ , unterzeichnet am 21. Juni, festgehalten. Hiernach und gemäß eines Zuwendungsbescheids, der dem Saarpfalz-Kreis am 20. Juni zugestellt wurde, konnten „als erste schnelle Hilfe ohne Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit an Privathaushalte“ eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro sowie bei Vorliegen bestimmter Nachweise auch weitergehende Finanzhilfen gewährt werden.

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Mit der Antragsbearbeitung und Abwicklung der zu leistenden Hilfen wurden die Kreisverwaltungen und der Regionalverband Saarbrücken beauftragt. „Wir haben die “Soforthilfe” wörtlich genommen und im Vertrauen auf die Kostenträgerschaft des Landes sehr frühzeitig begonnen, diese an Anspruchsberechtigte auszuzahlen“, erklärt Landrat Dr. Theophil Gallo, „schließlich konnten und wollten wir die betroffenen Bürger nicht allzu lange warten lassen, schnelles Handeln war hier gefordert und auch notwendig.“ Lediglich für die weitergehende Finanzhilfe war klar, dass hier die Kreise und Kommunen später beteiligt würden.

So sind bis zum Antragsschluss (31. Juli) beim Saarpfalz-Kreis insgesamt 88 Anträge auf Soforthilfe eingegangen, bearbeitet und bereits bezahlt worden. 40 davon kamen aus den Mandelbachtaler Ortsteilen Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen, 38 aus St. Ingbert-Mitte und zehn aus Aßweiler. 29 Anträge auf Soforthilfe und 21 Anträge auf Finanzhilfe sind derzeit noch in Bearbeitung.Der Saarpfalz-Kreis hat nach eigener Auffassung seine Aufgaben gemacht, doch am Vertrauen der Kreisverwaltung auf die Kostenträgerschaft sei gerüttelt worden.

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Am 28. Juni fand im Finanzministerium eine erste Besprechung zur Regelung der Sofort- und Finanzhilfen mit allen saarländischen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken statt. In dieser Sitzung wurden die Landkreise erstmalig davon in Kenntnis gesetzt, dass in diesem Jahr die Soforthilfen von den Kreisen und den Kommunen mitzufinanzieren seien. Konkret: Die Kosten für die Sofort- und die weitergehenden Finanzhilfen sind anteilig vom Land mit jeweils 40 Prozent und von den Kreisen und betroffenen Kommunen mit jeweils 30 Prozent zu übernehmen. Die Vertreter der Gemeindeverbände kritisierten diese Rechtsauffassung und Vorgehensweise und baten das federführende Finanzministerium, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Rechtslage zu klären. Bei einer weiteren Besprechung im Finanzministerium am 12. Juli wurde seitens des Ministeriums mitgeteilt, dass es bei seinem Standpunkt bleibe.

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