Anzeige

Am gestrigen Mittwoch fand eine Sitzung des Bauausschusses der Stadt Homburg statt. Darin ging es unter anderem auch um die Bebauung des Enklerplatzes durch einen Investor. Ein brisantes Thema in der Kreisstadt, welches schon seit mehreren Jahren sowohl politisch als auch unter den Bürgern kontrovers diskutiert wird.

Am Vormittag vor der Sitzung wurde nun fraktionsübergreifend 3 Mitgliedern das Recht auf Beratung sowie das Stimmrecht im Bauausschuss durch die Verwaltung entzogen. Begründet wird diese Maßnahme, laut Aussage der Grünen, durch den Hinweis auf Befangenheit der Mitglieder des Stadtrates, da diese im Rahmen der Offenlegung ihre Einwände gegen die Bebauungspläne des Enklerplatz eingereicht hatten.

Anzeige

In einer Pressemitteilung kritisiert der Stadtverbandsvorsitzende der Grünen, Prof.Dr. Marc Piazolo, nun dieses Vorgehen scharf und warf zusätzlich der Stadtspitze “Sippenhaft” vor: „Sie entzieht Carola Piazolo das Stimm- und Beratungsrecht, obwohl sie selbst gar keinen Einwand im September 2015 eingebracht hat!“

Auch die Begründung der Stadtverwaltung über den Entzug von elementaren Mitwirkungsrechten mit dem Hinweis auf Befangenheit, ist für Marc Piazolo nicht nachvollziehbar: „Bei keinem der Beteiligten unserer Partei sind persönliche oder gar finanzielle Interessen mit Blick auf den Bebauungsplan für den Enklerplatz und das geplante Einkaufszentrum im Spiel. Es besteht weder eine mittelbare noch eine unmittelbare Befangenheit! Im Gegenteil – wir sind dem Aufruf der Stadt gefolgt und haben unterschiedliche Einwände, die im rein öffentlichen Interesse stehen, angebracht. Hierzu gehören offene Fragen zur Innenstadtverträglichkeit des Centers, zur Verkehrsbelastung und dem fehlenden Parkraum.“

Anzeige

Aber auch der Zeitpunkt der Entziehung des Stimmrechtes wirft Fragen auf: „Neben diesem willkürlichen Rechtsverständnis ist es ein Unding nach vier Monaten Prüfung am Tag der Entscheidung Stimm- und Beratungsrechte zu entziehen. Man könnte meinen Narren regieren die Stadt!“, so Marc Piazolo in der Pressemitteilung.

Nach eigenen Angaben der Grünen-Fraktion, die einen Sitz im Ausschuss hat, wurde trotzdem probiert, an der Sitzung teilzunehmen. Auf Beschluss des Gremiums wurde die Entscheidung auf Befangenheit allerdings einstimmig durch die restlichen Mitglieder bestätigt. Entsprechend musste das betroffene Mitglied in der Beschlusssache „Enklerplatz“ vor dem Saal warten.

Auf Anfrage von HOMBURG1, gab Stadtpressesprecher Jürgen Kruthoff Auskunft: „Es geht um persönliche Befangenheit. Die betroffenen Ratsmitglieder haben ihre Einwände als Privatpersonen vorgebracht. Im Falle von Frau Piazolo, war dies ihr Mann. Im Prinzip hätten die Ratsmitglieder ihre Befangenheit im Voraus schon selbst anzeigen müssen. Wären die Einwände in ihrer Funktion als Stadtratsmitglieder erfolgt, würde die Sache anders aussehen.“

Ein weiteres Problem: Laut Stadt wäre es bei einer Stimmabgabe der aus ihrer Sicht befangenen Ratsmitglieder denkbar gewesen, im Nachgang die Befangenheit einzuräumen und dadurch formale Mängel geltend zu machen. Daher sei es nötig gewesen, als Verwaltung selbst aktiv zu werden, um diesen Fall zu vermeiden.

Im Ausschuss hätte das Stimmrecht übrigens in Vertretung durch einen Fraktionskollegen ausgeübt werden können. Durch die Feststellung der Befangenheit bei Stadträtin Piazolo, die selbst kein Mitglied des Bauausschusses ist, war eine Übertragung an sie aber nicht möglich.

Eben diese Möglichkeit hat die Vertreterin der Allianz für Vernunft, Marianne Bullacher, wahrgenommen: „ Fünf Stunden vor der Sitzung, hat man mich per Email darüber in Kenntnis gesetzt, dass meine Befangenheit festgestellt wurde und somit ein Mitwirkungsverbot an den weiteren Beratungen besteht. Gleichzeitig wurde ich aufgefordert, stellvertretend ein anderes Mitglied unserer Fraktion in den Bau-Ausschuss, dem ich als Ausschussmitglied angehöre, zu entsenden. Ich habe bereits bei Abgabe meiner Stellungnahme am 14.09.2015 nachgefragt, wie das zu handeln bzw. vereinbaren sei und die mündliche Antwort erhalten, dass man den Sachverhalt der Befangenheit bereits prüfe und darüber zu entscheiden habe. Das ist für mich nachvollziehbar und verwaltungsrechtlich auch im Sinne des KSVG grundsätzlich richtig.“

Als Vertreter von Frau Bullacher hat anschließend entsprechend ihr Fraktionskollege Georg Weisweiler das Stimmrecht ausgeübt. „Die Grünen, im Ausschuss durch die Fraktionsvorsitzende Yvette Stoppiera vertreten, haben diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, obwohl ihr Fraktionskollege Winfried Anslinger durch einen anderen Termin im Hause war.“ erläutert Kruthoff.

Grundlage um einem Ratsmitglied das Beratungs- und Stimmrecht zu entziehen, ist §27 KSVG (Kommunales Selbstverwaltungsgesetz). Theoretisch ist dieser Verlust von Mitwirkungsrechten bei Interessenkonflikten also durchaus gesetzlich verankert. Laut Stadtpressesprecher Kruthoff, kann diese Entscheidung an den Ausschuss übertragen werden, auch wenn §35 des kommunales Selbstverwaltungsgesetzes in diesem Bereich einen Beschluss des Stadtrat fordert.

Auf die gesetzliche Grundlage angesprochen, erklärte Stadtverbandssprecher Marc Piazolo: „Es ist korrekt – in §27 KSVG ist die Befangenheit über den “unmittelbaren Vor- oder Nachteil” definiert. Dort findet sich auch die Regelung zum Mitwirkungsverbot von “Angehörigen einer Person, die einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil” hat. Entscheidend ist also die Frage, wie “unmittelbarer Vor- oder Nachteil” definiert ist: bei Bebauungsverfahren werden Grundstückseigentümer oder Eigentümer von angrenzenden Grundstücken genannt. Das trifft auf uns jedoch nicht zu. Gleiches gilt für die Auswirkungen eines Einkaufscenter auf uns. Zudem liegt ein Mitwirkungsverbot dann nicht vor, wenn sich die Ratsmitglieder zuvor schon hierzu öffentlich geäußert haben. Dies wiederum ist – siehe letzter Wahlkampf – bei uns klar der Fall.”

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Yvette Stoppiera, will diesen Vorgang nun prüfen lassen. Unabhängig vom Erfolg einer Prüfung des gestrigen Vorgangs, richtet sich der Blick aber schon auf die nächste Stadtratssitzung. Denn die Befangenheit gilt, laut Aussage von Stadtpressesprecher Kruthoff, auch in diesem Gremium. Nur ist dann eine Vertretung durch Fraktionskollegen nicht mehr möglich.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein