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Erst wenige Tage ist es her, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage wegen Betruges in vier Fällen, der Untreue in einem Fall  sowie der Anstiftung zum Betrug in einem weiteren Falle erhoben hat.

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Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Alt-OB vor, sich während seiner Zeit als Oberbürgermeister der Stadt Homburg unter Ausnutzung und Missbrauch seiner Stellung als Oberbürgermeister sowie unter Verletzung seiner Amtspflichten strafbar gemacht zu haben.

Ein Punkt der Anklage dreht sich dabei um eines seiner Grundstücke in Kirrberg. Das Anwesen sollte auch von der Rückseite mittels Auto erreicht werden. So soll sich der Angeschuldigte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dazu entschlossen haben, einen vorhandenen Trampelpfad in eine mit dem Auto nutzbare Zuwegung auszubauen.

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Homburgs Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner – Foto: Christian Schäfer

Dazu soll Schöner seine Kontakte zu dem Mitangeklagten ausgenutzt haben. Dieser war im Jahr 2012 bei der gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saar-Pfalz-Kreis mbH (AQuiS-GmbH) beschäftigt. Die AQuiS GmbH hatte ihren Geschäftssitz in Homburg „Am Forum 1“, dem Gebäudekomplex, in dem sich auch das Büro des Angeschuldigten befand. Die AQuiS-GmbH wurde 1997 als gemeinnützige kommunale Beschäftigungsgesellschaft mit dem Ziel gegründet, die soziale und berufliche Reintegration für Bürgerinnen und Bürger im Saarpfalz- Kreis zu sichern. Im Juni oder Juli 2012 soll Schöner den Mitangeklagten damit beauftragt haben, den Ausbau des Trampelpfades mit den ihm zugewiesen Arbeitern während der regelmäßigen Arbeitszeit durchzuführen. Auftragsgemäß soll dann eine Zufahrt angelegt worden sein, indem zunächst mindestens 20 Bäume auf einem angrenzenden Flurgrundstück gefällt wurden. Mittels eines städtischen Lkws mit Ladekran sollen danach größeres Gestein sowie Wurzelstöcke entfernt und noch vorhandene Bodenunebenheiten mit Schotter verfüllt worden sein, so dass der neu angelegte Weg am Ende befahrbar war.

Jetzt hat sich die Geschäftsführerin der AQuiS GmbH Dr. Ulrike Zawar geäußert und distanziert sich von den Anschuldigungen gegenüber dem Mitangeklagten: „Der genannte Mitangeklagte, ehemaliger Arbeitsanleiter bei der AQuiS GmbH, hat ohne Wissen der Geschäftsführung erwähnte Tätigkeiten ausgeführt. Es liegt eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsanleiters und des Arbeitstrupps vor, dass diese sich verpflichten, während ihrer damaligen Tätigkeit ausschließlich der Maßnahmenkonzeption „Bürgerarbeit“ entsprechende Arbeiten durchzuführen. Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufsicht gab es auch keine Anhaltspunkte für Abweichungen. Gerade auch durch die Erwähnung der Zahlung eines Arbeitsentgeltes bzw. der Übernahme der Kosten durch die AQuiS könnte missverständlich transportiert werden, dass die Geschäftsführung Kenntnisse über diese Vorgänge hatte. Dies trifft nicht zu.“

Die gesamte Anklage:

Homburg | Alt-OB Schöner: Anklage wegen Betruges und Untreue in sechs Fällen

 

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