Symbolbild Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de

Nachdem Bundesinnenminister Seehofer ein Muster-Polizeigesetz vorlegen will und erwartet wird, dass er sich dabei am Vorbild Bayerns orientiert, warnt DIE LINKE im Saarländischen Landtag die Regierungsparteien im Saarland davor, dieses zu übernehmen. 

Der Innenpolitiker Dennis Lander: „In Bayern darf die Polizei bald bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden, die Bilder mit anderen Bilddateien abgleichen und Personen mittels Gesichtserkennungs-Software identifizieren. Das halten Strafrechtler für nicht verfassungsgemäß, weil damit Menschen eingeschüchtert und von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, der Teilnahme an einer Demonstration, abgehalten werden. 

Die Polizei soll in Bayern auch präventiv ermitteln dürfen, wenn überhaupt kein konkreter Hinweis auf eine Straftat vorliegt und das Post- und Telekommunikationsgeheimnis schon bei einer ‚drohenden Gefahr‘ brechen dürfen – und dabei Daten auf Computern, Smartphones und Cloud präventiv durchsuchen, speichern, löschen und sogar verändern dürfen. Bürgerinnen und Bürger dürfen bei konkretem Verdacht ohne Richter für drei Monate inhaftiert werden. 

Wenn es die Polizei für wahrscheinlich hält, dass sie in überschaubarer Zukunft eine Straftat begehen, steht ihnen vor Gericht kein Pflichtverteidiger mehr zu – das soll nicht nur für mögliche Terroristen gelten, sondern auch für andere mögliche Straftäter und Kleinkriminelle. Experten sprechen von der ‚größten und umfassendsten Kontrollkompetenz‘ für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus. 

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