Blick vom Kulturlandschaftszentrum Haus Lochfeld in die Bliesgaulandschaft Foto: Christian Stein
Anzeige

Der geplante Bau der Umgehungsstraße Schwarzenacker/Schwarzenbach stößt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sauer auf. Aus ihrer Sicht gibt es viele Gründe, die gegen eine solche Straße sprechen: so wird die tatsächliche Entlastung für die Anwohner der jetzigen B423 angezweifelt und Beeinträchtigungen für Anwohner am geplanten Verlauf vorgebracht. Ein Teil der neuen Straße verläuft dabei durch das Biosphärengebiet Bliesgau. In der Stadtratssitzung der vergangenen Woche sah die AfD sogar den Fortbestand der Biosphäre gefährdet.

Daher hat sich die Partei im Homburger Stadtrat und auch in einer Pressemeldung klar gegen den Bau der B423-Neu positioniert. Die Biosphäre Bliesgau wurde nach intensiven Vorarbeiten im Jahre 2009 von der UNESCO in das Weltnetz der Biosphärenreservate aufgenommen. Seither ist die Biosphäre Bliesgau eine von der UNESCO initiierte Modellregion, in der nachhaltige Entwicklungen in ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden. Der geplante Straßenneubau widerspricht daher nach Auffassung der AfD den für das Weltnetz der Biosphärenreservate geltenden, verbindlichen internationalen Richtlinien.

Anzeige

Doch wie sieht die UNESCO das geplante Bauvorhaben? Besteht durch den Bau die Gefahr der Aberkennung als Biosphärenreservat? „Nein. Anders als unter der UNESCO-Welterbekonvention besteht im “Der Mensch und die Biosphäre”-Programm kein Mechanismus zur Aberkennung des Biosphärenreservat-Status wegen potenzieller oder existierender Gefahren.“ erklärt Katja Römer, Pressesprecherin der Deutsche UNESCO-Kommission e.V.. „Da die Streckenführung offensichtlich außerhalb von Kern- und Pflegezonen – in denen in der Regel naturschutzfachlich begründete Einschränkungen bestehen – verläuft, kann auch nach den nationalen Kriterien und Positionen keine Gefährdung des Status abgeleitet werden.“

Die geplante Streckenführung betrifft nicht das Kerngebiet, liegt aber in der Nähe einer so genannten Pflegezone. Wäre eine Ausgliederung oder Ausgrenzung des betroffenen Gebietes aus der Biosphäre möglich? Hierzu erklärt Katja Römer: „Verkleinerungen und/oder Erweiterungen von Biosphärenreservaten sind grundsätzlich möglich und unterliegen einem formalen Antragsverfahren gegenüber der UNESCO durch den jeweiligen Staat. Eine „Ausgrenzung“ durch die UNESCO ist in den Statuten nicht vorgesehen, sie könnte nur durch das betreffende Bundesland in einem entsprechenden Änderungsverfahren vorgenommen werden.“

Anzeige

Zur Zeit beschäftigt sich die UNESCO auch noch nicht aktiv an dem Projekt. Denn in der Phase des Planfeststellungsverfahren ist die UNESCO von den jeweiligen Landesbehörden nicht eingebunden.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein