Saarbrücken/St. Ingbert (ots) – Im Rahmen eines laufenden Ermittlungs- und Gefahrenabwehrverfahrens führen diesaarländische Polizei sowie weitere zuständige Fachbehörden am heutigenDienstag, 04.08.2026, abgestimmte Maßnahmen gegen einen 24-jährigen St. Ingberter im Zusammenhang mit dem Verdacht des unsachgemäßen Umgangs mit radioaktiven Mineralien durch.
Die Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den für den Strahlenschutz
zuständigen Behörden, den Feuerwehren, spezialisierten CBRN-Einheiten (chemisch, biologisch, radiologische und nukleare Gefahren) sowie
weiteren Behörden. Sämtliche Einsatzmaßnahmen wurden gemeinsam vorbereitet und
werden durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal begleitet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht keine Gefahr für die allgemeine
Öffentlichkeit. Die eingeleiteten Maßnahmen dienen gerade dazu, eine mögliche
Gefährdung frühzeitig zu erkennen, fachgerecht zu bewerten und
erforderlichenfalls zu beseitigen. Die Bevölkerung könne sich darauf verlassen,
dass alle beteiligten Behörden die Situation fortlaufend bewerten und sämtliche
notwendigen Schutzmaßnahmen treffen.

Sollten im Zuge der Maßnahmen weitergehende Schutzmaßnahmen erforder-lich
werden, werden die betroffenen Personen unmittelbar informiert. Hierfür besteht
nach aktuellem Stand jedoch keine Veranlassung. Nach ersten Ermittlungen soll es
sich um in der Natur vorkommendes Gesteinsmaterial handeln, dass über eine
natürliche Radioaktivität verfügt und mit weiteren Schwermetallen verunreinigt
sein kann. Bei mechanischer Verarbeitung können sowohl die Schwermetalle als
auch radioaktive Partikel freigesetzt werden. Gerade diese hierbei entstehenden
Stäube bergen bei direktem ungeschütztem Kontakt ein Gesundheitsrisiko, da sie
v.a. über die Atemwege in den Körper aufgenommen werden können. Über Art und
Klassifizierung der Stoffe können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine näheren
Angaben getätigt werden.
Die Polizei bittet darum, von Spekulationen über den Sachverhalt abzusehen. Aus
ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben zum
laufenden Verfahren gemacht werden.
Im Bereich der Einsatzstelle ist der Betrieb von Drohnen und sonstigen
unbemannten Fluggeräten gem. § 21 Abs. 3 Nr. 11 Luftverordnung nicht zulässig.
Die Polizei bittet darum, den Bereich auch aus der Luft nicht zu überfliegen und
den Einsatzkräften den erforderlichen Arbeitsraum zu überlassen.
Zuwiderhandlungen können ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und
gefährden den sicheren Ablauf der Einsatzmaßnamen.
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen oder berechtigte Sorgen im Zusammenhang mit
dem Einsatz haben, können sich bei Fragen zum Thema Strahlenschutz an folgende
Anlaufstelle wenden: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, presse@umwelt.saarland.de / Tel.: +49(0)681
501-4710.
Für weitergehende Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz, können sich besorgte
Bürgerinnen und Bürger an alle Einsatzkräfte vor Ort wenden. Die Polizei bedankt
sich für das Verständnis und die Unterstützung der Bevölkerung.
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