Der Energieverband BDEW erhöht den Druck auf die Bundesregierung. Aus Sicht des Verbands ist die im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbarte Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes längst überfällig – nämlich seit 2025. Nun mahnt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, ein rasches Handeln an.
„Die Bundesregierung muss jetzt dringend die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Angriff nehmen“, so Andreae. Der Hintergrund ihrer Warnung wiegt schwer: Rund 56 Gigawatt des deutschen Kraftwerksparks können neben Strom auch Wärme auskoppeln. Damit stellen diese Anlagen zwei Drittel der steuerbaren Erzeugungskapazitäten im Land – ein Fundament der Versorgungssicherheit, das nicht ins Wanken geraten darf.
Genau hier sieht der Verband eine wachsende Gefahr. Weil verlässliche Vorgaben fehlen, legen bereits viele Unternehmen geplante Investitionen in KWK-Anlagen und Wärmenetze auf Eis. Andreae warnt vor einem „Fadenriss bei Versorgungssicherheit und Wärmewende“, sollte die Planungssicherheit weiter ausbleiben.
Konkret fordert der BDEW, das Gesetz mindestens bis 2035, besser noch bis 2038 verlässlich zu verlängern und die Förderung an die tatsächliche Kostensituation anzupassen. Darüber hinaus brauche es klare Regeln für den Übergang zu klimaneutralen Brennstoffen, mehr Spielraum durch Wärmespeicher sowie ein sauberes Zusammenspiel mit dem geplanten Kapazitätsmechanismus und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
Besonders wichtig ist Andreae dabei, dass die Novelle nicht isoliert und nachgelagert behandelt wird. Denn parallel entstehen mit der Netzentgeltreform, dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz sowie der EEG-Novellierung bereits zentrale Rahmenbedingungen, die über Investition, Einsatz und Wirtschaftlichkeit der Anlagen entscheiden. Die Reform müsse deshalb Teil eines konsistenten energiewirtschaftlichen Gesamtbildes sein.
Zusätzliche Brisanz erhält das Thema durch ein anstehendes Urteil auf europäischer Ebene. Am 9. Juli entscheidet der Europäische Gerichtshof darüber, ob die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz als staatliche Beihilfe einzustufen ist. Bestätigen die Richter das Urteil der Vorinstanz, würde dies aus Sicht des BDEW den Weg für eine umfassende Reform erheblich erleichtern. Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung könnte dann mit einem langfristigen Horizont auf eine zunehmend von erneuerbaren Energien geprägte Versorgung ausgerichtet werden.


















