Deutschland braucht im kommenden Winter mehr Sicherheitspuffer im Stromnetz als zuletzt. Die Bundesnetzagentur hat den Bedarf an Netzreservekraftwerken für die kalte Jahreszeit 2026/2027 auf 7.407 Megawatt festgelegt. Im laufenden Winterhalbjahr 2025/2026 liegt dieser Wert noch bei 6.493 Megawatt – ein spürbarer Anstieg also, der sich nahtlos in einen Trend einreiht.
„Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr falle leicht höher aus als im vergangenen Jahr. Ein Blick weiter nach vorn zeigt: Für den Winter 2028/2029 rechnet die Behörde sogar mit 8.274 Megawatt Reservebedarf.
Die Ursachen für den wachsenden Druck im Übertragungsnetz sind vielfältig. Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet voran, gleichzeitig wachsen die grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Beides erhöht die Transportaufgaben quer durch die Republik. Solange der Netzausbau hinterherhinkt, bleibt die Branche auf zwei Instrumente angewiesen: den Redispatch aus Marktkraftwerken und die ergänzende Vorhaltung von Reservekraftwerken.
Gedeckt wird der Bedarf aus zwei Töpfen. Den größten Anteil von 4.742 Megawatt übernehmen für den Winter 2026/2027 inländische Reservekraftwerke. Die verbleibenden 2.665 Megawatt sollen, wie schon in den Vorjahren, aus dem benachbarten Ausland kommen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben Anfang Mai 2026 entsprechende Interessenbekundungen ausländischer Kraftwerksbetreiber bis zum 19. Mai 2026 eingeholt. Die anschließenden Vertragsabschlüsse erfolgen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.
Das Prinzip dahinter ist technisch nüchtern, aber für die Versorgungssicherheit zentral. Droht eine Überlastung im Übertragungsnetz, wird die Stromerzeugung vor dem Engpass gedrosselt und dahinter hochgefahren. Dieser Ausgleichsmechanismus, im Fachjargon Redispatch genannt, läuft zunächst über Kraftwerke, die regulär am Strommarkt teilnehmen. Reichen deren Kapazitäten nicht aus, kommen die Reservekraftwerke ins Spiel.
Die inländische Netzreserve setzt sich aus Anlagen zusammen, die am Markt nicht mehr produzieren, wegen ihrer Systemrelevanz aber nicht endgültig stillgelegt werden dürfen. Sie laufen ausschließlich auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber an. Die ausländische Netzreserve wiederum stützt sich auf Kraftwerke, die sich vertraglich verpflichten, im Bedarfsfall Strom für den deutschen Redispatch einzuspeisen. Refinanziert werden Vorhaltung und Abruf über die Netzentgelte – die Kosten landen also letztlich bei den Stromkunden.
Grundlage der jetzigen Festlegung war die jährliche Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber, die der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt wurde. Mit der nun erfolgten Bestätigung des Reservebedarfs ist dieses Prüfverfahren abgeschlossen. Der vollständige Bericht steht auf der Website der Bundesnetzagentur zur Verfügung.






















