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Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 den Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll die rechtliche Grundlage für die europäische digitale Brieftasche – die sogenannte EUDI-Wallet – in Deutschland geschaffen werden. Was technisch klingt, könnte den Alltag von Millionen Menschen grundlegend verändern: Behördengänge, Vertragsabschlüsse und Identitätsnachweise sollen sich künftig vollständig vom Papier auf Smartphone oder Computer verlagern lassen.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst ordnete den Kabinettsbeschluss als Meilenstein ein. „Mit dem Digitale Identitätengesetz ebnet die Bundesregierung den Weg für eines der bedeutendsten Digitalisierungsprojekte der kommenden Jahre“, erklärte er. Die EUDI-Wallet sei weit mehr als eine App – sie schaffe „eine gemeinsame europäische Infrastruktur für den sicheren digitalen Rechtsverkehr“. Konkret bedeutet das: Digitale Nachweise könnten künftig die Schriftform ersetzen, was bislang in vielen Bereichen zwingend vorgeschrieben ist.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Wallet mit bereits bestehenden Bausteinen der Verwaltungsdigitalisierung zu verknüpfen. Nutzerkonten und digitale Postfächer, die Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden bereits nutzen, sollen eingebunden werden. Wintergerst bewertete diese Verzahnung ausdrücklich positiv. Gleichzeitig betonte er, dass das Sicherheitsniveau dem jeweiligen Zweck angemessen sein müsse – bei einfachen Vorgängen mit geringer rechtlicher Wirkung solle auch ein schlanker digitaler Prozess genügen, statt alle Beteiligten mit überzogenen Anforderungen zu belasten.

Die Nachfrage nach einer solchen Lösung ist offenbar groß. Laut einer Bitkom-Studie wollen 54 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die EUDI-Wallet nutzen, sobald sie ab dem 2. Januar 2027 verfügbar ist. In der Wirtschaft fällt die Zustimmung noch deutlicher aus: 82 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten planen demnach den Einsatz der digitalen Brieftasche. Zahlen, die den politischen Druck erhöhen, das Projekt rechtzeitig und praxistauglich umzusetzen.

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Genau an dieser Praxistauglichkeit sieht der Digitalverband allerdings noch Nachbesserungsbedarf. Wintergerst forderte, der Gesetzentwurf müsse an zwei Stellen nachgeschärft werden. Erstens sei weitgehend offen, welche Unternehmen in welchen konkreten Anwendungsfällen die Wallet akzeptieren oder selbst Nachweise dafür ausstellen müssen. Solche Pflichten sollten rasch auf klar definierte Szenarien und regulierte Sektoren begrenzt werden, damit Firmen Planungssicherheit bekommen. Zweitens müsse die Aufgaben- und Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Wirtschaft im gesamten Wallet-Ökosystem deutlicher geregelt werden.

„Es muss unmissverständlich geregelt werden, wer etwa den laufenden Betrieb steuert oder welche Entscheidungen hoheitlich bleiben und welche Aufgaben private Akteure übernehmen können“, so Wintergerst. Ohne diese Klarheit drohe Unsicherheit bei allen Beteiligten – und damit ein holpriger Start für ein Projekt, das eigentlich vom ersten Tag an funktionieren soll. Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren, wo sich zeigen wird, ob die geforderten Präzisierungen noch Eingang in den finalen Text finden.

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