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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert deutliche Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Anlässlich der Anhörung am 20. Mai 2026 zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets machte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, klar: Der Entwurf enthalte zwar „bereits viele richtige Ansätze“, doch für eine „praxisgerechte, rechtssichere und effiziente Umsetzung der Transformation“ müsse das Parlament noch an entscheidenden Stellschrauben drehen.

Im Kern geht es um die Zukunft der deutschen Gasinfrastruktur. Das europäische Binnenmarktpaket von 2024 schafft den rechtlichen Rahmen dafür, bestehende Gasnetze schrittweise für den Transport von Wasserstoff und Biomethan umzurüsten – und Leitungsabschnitte, die sich wirtschaftlich nicht mehr tragen, geordnet stillzulegen. Andreae betonte, dass diese Transformation politisch gewollt sei und sich unmittelbar aus den Klimaneutralitätszielen ergebe. Entsprechend liege die Verantwortung für klare Entscheidungen und die Koordinierung alternativer Versorgungswege bei der Politik, nicht bei den Netzbetreibern selbst. Diesen fehle schlicht die hoheitliche Kompetenz dafür.

Besonders kritisch sieht der Verband eine Regelung im Entwurf, die Gasnetzbetreiber pauschal zum Weiterbetrieb von Erdgas-Leitungsabschnitten verpflichtet, wenn deren Außerbetriebnahme weniger als zwei Jahre entfernt liegt. Aus Sicht des BDEW könnte diese Vorschrift nach Paragraf 17l Absatz 6 des Entwurfs dringend benötigte Wasserstoffplanungen von Kraftwerken und Industriekunden blockieren. Stattdessen solle die zuständige Behörde in Einzelfällen die Interessen abwägen dürfen. Zudem müssten die Fristregelungen insgesamt flexibler werden: Neben Wärmenetzen sollten auch Strom- und Wasserstoffinfrastrukturen als gleichwertige Alternativen bei der Versorgung anerkannt werden.

Positiv bewertet der BDEW die geplanten Verteilernetzentwicklungspläne, die Verbrauchern, Energielieferanten und Netzbetreibern Planungssicherheit geben sollen. Allerdings fehlen dem Verband noch objektive Kriterien für die Erstellung dieser Pläne sowie verbindliche Abgabefristen. Auch Biomethanproduzenten bräuchten verlässliche Perspektiven – der BDEW schlägt deshalb vor, eigene Biomethannetzgebiete in den Netzentwicklungsplänen auszuweisen.

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Bei der Stilllegung von Gasleitungen drängt der Verband auf zwei weitere Korrekturen. Die sogenannte Duldungspflicht für dauerhaft außer Betrieb genommene Leitungen und Anschlüsse solle nicht nur für künftige Netztrennungen gelten, sondern auch für solche, die bereits auf Kundenwunsch erfolgt sind. Unnötige bürokratische Zusatzanforderungen und Evaluierungen müssten im Sinne der Rechtssicherheit entfallen. Darüber hinaus pocht der BDEW auf das Prinzip der verursachungsgerechten Kostenzuordnung: Kündigt ein Kunde seinen Gasanschluss selbst, solle er – analog zur Regelung beim Netzanschluss – auch die Kosten der Trennung tragen. Andernfalls drohe eine Mehrbelastung der verbleibenden Netzkunden.

Die parlamentarische Debatte über die EnWG-Novelle dürfte in den kommenden Wochen an Fahrt gewinnen. Für die Energiebranche steht viel auf dem Spiel: Es geht nicht nur um regulatorische Details, sondern um die Frage, wie schnell und reibungslos Deutschland seine Gasinfrastruktur in eine klimaneutrale Zukunft überführen kann.

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