Anzeige

Die Entscheidung kam leise, die Folgen sind deutlich: Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen mehr erteilt, geraten im Saarland zentrale Angebote für Zugewanderte ins Wanken. Betroffen sind Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger ohne unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Kursplatz. Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht darin nicht nur ein bildungspolitisches, sondern vor allem ein arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisches Problem.

Aus Sicht der Kammer gefährdet der Stopp der freiwilligen Integrationskurse die Arbeitsmarktintegration vieler Menschen – und damit langfristig auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Sprache ist der Schlüssel zu Integration, Arbeitsmarktteilhabe und gesellschaftlicher Mitwirkung. Wer Integrationskurse aussetzt, spart kurzfristig Haushaltsmittel, riskiert aber langfristig höhere soziale und ökonomische Folgekosten“, erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. Gerade im Saarland, wo Unternehmen seit Jahren über fehlende Fach- und Arbeitskräfte klagen, wirkt der Schritt aus Sicht der Kammer widersprüchlich.

Anzeige

Viele der nun ausgeschlossenen Personen verfügen nach Angaben der Arbeitskammer über Qualifikationen oder könnten dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse verzögerten sich jedoch Anerkennungsverfahren, Weiterbildungen und der Einstieg in eine stabile Beschäftigung. Für Kommunen und soziale Träger bedeute dies längere Unterstützungszeiträume und zusätzliche Belastungen, etwa bei Beratung, Unterbringung oder sozialer Betreuung. Für die Betroffenen selbst steige das Risiko, in Armut zu geraten – mit spürbaren Folgen insbesondere für Kinder und Frauen.

Die Kammer verweist darauf, dass es sich bei vielen Zugewanderten um vergleichsweise junge und gut ausgebildete Menschen handelt. Deren Integration in den Arbeitsmarkt verursache im Verhältnis geringe Bildungskosten, bis sie voll einsetzbar seien. Einsparungen ausgerechnet bei Sprach- und Integrationskursen seien deshalb nach Einschätzung der Arbeitskammer nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich kurzsichtig. Integration werde häufig erst durch Spracherwerb und Orientierungskurse möglich – und sei damit Voraussetzung für eine dauerhafte Bleibeperspektive, nicht deren Folge.

Anzeige

Hintergrund der BAMF-Entscheidung sind politische Überlegungen, Integrations- und Deutschkurse stärker auf Menschen mit klarer, langfristiger Bleibeperspektive zu konzentrieren. Innerhalb der Bundesregierung ist dieser Kurs umstritten. Aus gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht greift eine solche Fokussierung nach Ansicht der Arbeitskammer zu kurz. „Wer Menschen über Monate oder Jahre vom Spracherwerb ausschließt, erschwert systematisch ihre Teilhabe und verlängert Integrationsverläufe unnötig“, so Otto.

Deutlich spürbar sind die Auswirkungen auch bei den Trägern der Integrationskurse. Sie geraten durch die Kürzungen nach Angaben der Arbeitskammer massiv unter Druck. Derzeit nehmen rund 53 Prozent der Teilnehmenden freiwillig an Integrationskursen teil. Fällt diese Gruppe weg, können vielerorts die vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahlen nicht mehr erreicht werden. Das hat Folgen für alle: Kurse drohen auszufallen, Wartezeiten für Personen mit Rechtsanspruch verlängern sich, und Bildungsträger geraten wirtschaftlich in Schieflage.

Für Lehrkräfte kann dies den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten, angemietete Räume bleiben leer, verursachen aber weiterhin Kosten. Manche Träger könnten diese Belastung auf Dauer nicht tragen, warnt die Arbeitskammer. Einmal abgebaut, ließen sich bestehende Strukturen nur schwer wieder aufbauen. Damit stünde mittelfristig das gesamte System der Integrationskurse auf dem Spiel – auch für diejenigen, die gesetzlich Anspruch auf einen Platz haben.

Neben den arbeitsmarktpolitischen Folgen rückt die Arbeitskammer auch mögliche gesellschaftliche Spannungen in den Blick. Wenn bestimmten Gruppen der Zugang zu zentralen Integrationsangeboten faktisch verwehrt bleibt, könne dies das Gefühl verstärken, dauerhaft außen vor zu bleiben. Integration sei eine Investition in soziale Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung, heißt es aus der Kammer. „Jeder Euro, der heute in Sprachförderung fließt, stärkt langfristig Beschäftigung, Eigenständigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Integration darf nicht vom Kassenstand abhängen. Sie ist eine Daueraufgabe und ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, betont Otto abschließend.

Anzeige