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Bundesweit sind aktuell gefälschte Steuerbescheide im Umlauf, die die Empfänger zu nicht gerechtfertigten Nachzahlungen auffordern. Besonders in mehreren Bundesländern, allerdings bisher nicht im Saarland, wurden solche Betrugsversuche gemeldet. Die Bescheide, die auf den ersten Blick täuschend echt wirken, enthalten gefälschte Angaben zu Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag des Jahres 2023.

Die Fälschungen sind zwar hochwertig, doch einige Merkmale verraten ihre Unauthentizität. Unter anderem werden die Bescheide auf einem anderen Papier als das übliche Recyclingpapier gedruckt, das in saarländischen Behörden verwendet wird. Zudem stimmen wichtige persönliche Angaben wie Steuernummer und ID-Nummer nicht mit den tatsächlichen Daten der Empfänger überein. Weiterhin fehlen in den gefälschten Dokumenten obligatorische Texte wie die „Erläuterungen zur Festsetzung“, die „Rechtsbehelfsbelehrung“ und die „Datenschutzhinweise“.

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Ein weiteres Indiz für die Fälschung ist das Siegel am Dokumentenende. Während echte saarländische Einkommensteuerbescheide ein Siegel mit einem stilisierten Löwen tragen, zieren die Fälschungen ein stilisierter Adler. Auch die angegebene Zahlungsadresse weicht ab; sie gehört nicht zu den Konten der saarländischen Steuerverwaltung, die ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank geführt werden.

Das Finanzministerium rät den Bürgern, bei Erhalt eines verdächtigen Bescheides sofort das zuständige Finanzamt zu kontaktieren und eine Strafanzeige zu erstatten. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, auf solche Forderungen mit Überweisungen zu reagieren.

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Für zusätzlichen Schutz sorgt die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ oder entsprechende Steuersoftware zu empfangen. Empfänger solcher digitalen Bescheide sind vor derartigen Betrugsversuchen besser geschützt, da keine physischen Dokumente versandt werden.

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