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Das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration bietet am Dienstag, 7. No- vember, um 14 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Raum 242/243) einen Vortrag rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. Anmeldungen sind erforderlich und ab sofort möglich bei Karin Schwemm unter Tel.: 06841/101- 117.

Rechtliche Betreuung ermöglicht es, für einen anderen erwachsenen Menschen handeln zu dürfen. Für diese Handlungsmöglichkeit bedarf es einer Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht genannt, oder eben einer rechtlichen Betreuung. Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben? Was kann mit der Vorsorgevollmacht geregelt werden? Was sind die Unterschiede einer Vorsorgevollmacht zu einer rechtlichen Betreuung? Was bedeutet das neue Ehegattennotvertretungsrecht?

Einen Überblick zu dem Thema geben an diesem Nachmittag im Rathaus die Rechtsanwältin Nicola Voges und Sozialpädagogin Nicole Kern vom Betreuungsverein pro Mensch e. V. in Kirkel- Limbach.

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