Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind am heutigen Donnerstag ein Normenkontroll- und ein Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 01.12.2021 eingegangen.
Die Antragstellerin macht unter anderem geltend, sie sei Lehrerin und habe sich entschieden, sich nicht impfen zu lassen. Durch die erfolgte Verschärfung der Corona-Regeln werde sie vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen.
Die dadurch ausgelöste „mittelbare Impflicht“ verletze sie in ihren Grundrechten.
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