Die Linksfraktion fordert, dass die Bestechung von Parteimitgliedern und Parteitagsdelegierten ebenso strafbar wird, wie die Bestechung von Wählerinnen und Wählern. Für eine entsprechende Änderung des §108d Strafgesetzbuch solle die Landesregierung im Bundesrat die Initiative ergreifen.

In der nächsten Landtagssitzung am 7. Juli wird die Fraktion dazu einen Antrag einbringen. Dazu der Fraktionsvorsitzende Oskar Lafontaine: „Die Entwicklung in den kleineren Parteien, nicht zuletzt in der LINKEN und den Grünen im Saarland, zeigt, dass es notwendig ist, auf gesetzlichem Wege die parteiinterne demokratische Willensbildung sicherzustellen. Zentral dabei ist, dass nicht nur die Bestechung von Wählerinnen und Wählern strafbar ist, sondern auch die von Parteimitgliedern und Parteitagsdelegierten.”

Dafür müsse der Geltungsbereich im §108d entsprechend erweitert werden. Die weitverbreitete “Unsitte”, dass Bewerber um lukrative Mandate selbst Beiträge für Mitglieder bezahlen, die ihnen dann bei Aufstellungsversammlungen als Delegierte oder als Teilnehmer bei Vollversammlungen Mehrheiten beschaffen, müsse gesetzlich verboten werden. “Politikern, denen nachgewiesen wird, dass sie sich durch ein solches Betrugssystem ein Mandat erschlichen haben, muss das Mandat unverzüglich aberkannt werden, fordert Lafontaine.

 

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