Arbeitskammer des Saarlandes Quelle: www.arbeitskammer.de

Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert anlässlich der heutigen Anhörung zum Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) im Landtag, die Schulsozialarbeit im Gesetz zu berücksichtigen.

„Im geltenden Koalitionsvertrag sind die Fachkräfte der Schulsozialarbeit an den Schulen aufgeführt. Ihre Rolle im Schulsystem wurde durch die landesweite Vereinheitlichung in den vergangenen Jahren gestärkt. Gerade die Angestellten in den Schulen tauchen nun in der Schulmitbestimmung aber nicht auf. Das ist mehr als bedauerlich“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.

Er appelliert deshalb an den Ausschuss, das Parlament und die Landesregierung, den Weg der Mitbestimmung an den saarländischen Schulen nun auch bis zum Ende zu gehen. „Wir fordern die Koalition auf, die Schulsozialarbeit in der Gesetzesänderung zu berücksichtigen“, unterstreicht Otto.

 Die nun im Landtag verhandelte Änderung des SchumG sieht eine Ausweitung der Mitbestimmung bei jüngeren Schülern vor und insgesamt eine Ausweitung der Mitbestimmung bei Schülern, Eltern sowie Lehrern, insbesondere auch der Förderlehrer in der Inklusion. „Die bislang vorgesehene Ausweitung und Vertiefung der Schulmitbestimmung an saarländischen Schulen ist aus Sicht der Arbeitskammer ein notwendiger und zeitgemäßer Fortschritt in Sachen Partizipation und Demokratiebildung. Die Koalition sollte aber nicht auf halben Weg halt machen. Die Schulsozialarbeit gehört zur Schulgemeinschaft und damit auch ins Schulmitbestimmungsgesetz“, fordert Otto.

Das „Kollegium der Zukunft“ besteht laut Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD nicht nur aus den verschiedenen Lehrkräften, sondern auch aus Fachkräften verschiedener Bereiche, auch der Sozialarbeit. Zu Beginn der Überarbeitung des SchumG waren Schulsozialarbeiter auch noch in den offenen Prozess einbezogen und nahmen – vor den Infektionsschutzbeschränkungen – an der Präsenzveranstaltung und den Ideensammlungen teil. In den koalitionsinternen Verhandlungen ist seither die Schulsozialarbeit aus der erweiterten Mitbestimmung wieder herausgenommen worden. „Wie die Gewerkschaft GEW in ihrer Resolution fordern auch wir die Koalition auf, die Schulsozialarbeit im Gesetz zu berücksichtigen“, so Otto abschließend.

 

 

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