Symbolbild

Zum 1. Januar 2021 haben 31 gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag zum Teil deutlich erhöht, zwischen 0,1 und 0,8 Punkten. Dies betrifft etwa 48 Millionen der gesetzlich Versicherten in Deutschland. Verbraucherschutzminister Reinhold Jost sieht jetzt den richtigen Zeitpunkt für einen kritischen Blick auf die eigene Krankenversicherung: „Wer sich jetzt informiert und die Krankenkasse wechselt, kann unter Umständen Geld sparen und Leistungen dazugewinnen.“ 

Durch eine neue Gesetzgebung ist es nun möglich, die gesetzliche Krankenkasse ähnlich leicht wie einen Stromvertrag zu wechseln. Auch wurde die Mindestvertragslaufzeit vom Gesetzgeber von 18 auf 12 Monate reduziert, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Wer bis Ende Januar wechselt, kann somit schon zum 1. April in der neuen Krankenversicherung aufgenommen werden. Hierzu muss nur bei der neuen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden, diese kümmert sich dann auch um die Kündigung beim alten Versicherer. Oftmals stehen hierzu Onlineanträge auf den Webseiten der Versicherer zur Verfügung.

Minister Jost rät in diesem Zusammenhang aber zu einem wohlüberlegten und nicht vorschnellen Wechsel: „ Wer nur wenige Euro spart, sollte auf einen Wechsel vielleicht verzichten. Wer jedoch einen klaren finanziellen oder leistungsbezogenen Vorteil für sich sieht, für den ist der richtige Zeitpunkt gekommen.“ Dabei lohne sich auch der Blick auf das Angebot der freiwilligen Kassen-Leistungen.

Jost betont: „Ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Anbieter ist problemlos möglich, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, und man kann auch bei bereits bestehenden Krankheiten von der gewählten Krankenkasse nicht abgewiesen werden.“ Hilfe bei der Auswahl der neuen Krankenkasse bietet unter anderem die Stiftung Warentest (gegen Gebühr) unter www.test.de/krankenkassen, die Verbraucherzentrale des Saarlandes und diverse Vergleichsplattformen im Internet.

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