Das Robert-Koch-Institut hat die Region Grand Est am heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2020 erneut zum Risikogebiet erklärt. Die Einstufung wird am Samstag, 17. Oktober 2020 in Kraft treten.

Für das Saarland, das wirtschaftlich eng mit der Region vernetzt ist, ergeben sich daraus besondere Herausforderungen. Viele Saarländerinnen und Saarländer arbeiten nicht nur dort, sondern haben auch familiäre Bezüge nach Frankreich – dasselbe gilt auch umgekehrt.

Nach der aktuellen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus sind Berufspendlerinnen und -pendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso wie Personen, die sich weniger als 72 Stunden in der Region Grand Est aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere soziale Aspekte wie ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, die Betreuung und Pflege Angehöriger sowie dringende medizinische Behandlungen. Auch für Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken in das Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht. Gleiches gilt für Durchreisende.

Weiterhin kann auf die Quarantäne verzichtet werden, sofern die betroffenen Personen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, französischer oder englischer Sprache gefasst sein.

Am 5. Oktober trat zudem im Saarland die Quarantäne-Ausnahmeregelung in Kraft. Für Personen, die für maximal 24 Stunden aus einem Risikogebiet ins Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht, um den Menschen aus der Großregion ihre beruflichen und familiären Angelegenheiten weiter zu ermöglichen.

Hier findet man die aktuelle Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende:

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