Wer in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung lebt und ein Elektroauto laden will, steht oft vor einem handfesten Problem: Es gibt schlicht keinen Stromanschluss am Stellplatz. Das Bundesministerium für Verkehr stellt nun 500 Millionen Euro bereit, um genau diese Lücke zu schließen. Ab dem 15. April 2026 können Anträge für ein neues Förderprogramm eingereicht werden, das den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern gezielt vorantreiben soll.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder brachte das Kernproblem auf den Punkt: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause.“ In Deutschland lebe ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern, doch die zugehörigen Stellplätze seien bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. „Das ändern wir jetzt mit unserer Förderung in Höhe von 500 Millionen Euro“, so Schnieder weiter. Elektromobilität gelinge nur, wenn sie alltagstauglich sei.
Das Programm richtet sich an drei Zielgruppen, für die jeweils eigene Förderaufrufe veröffentlicht wurden. Wohnungseigentümergemeinschaften bilden die erste Gruppe, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum die zweite. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand fallen in die dritte Kategorie. Für die ersten beiden Gruppen gilt das Prinzip der Reihenfolge: Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet und bei Bewilligung als Festbetrag beschieden. Die Frist läuft bis zum 10. November 2026. Für die dritte Gruppe hingegen kommt ein wettbewerbliches Verfahren zum Einsatz, bei dem Anträge bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden können.
Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Wallboxen samt der nötigen technischen Ausstattung, aber auch der Netzanschluss und erforderliche Baumaßnahmen. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt liegt bei 22 kW. Konkret erhalten Antragsteller bis zu 1.300 Euro je Stellplatz, wenn dieser lediglich vorverkabelt wird. Wird eine Wallbox installiert, steigt der Betrag auf maximal 1.500 Euro. Wer auf bidirektionales Laden setzt – also auf Technik, die Strom auch wieder ins Netz zurückspeisen kann –, erhält bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Eine zentrale Voraussetzung für die Förderung: Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Gebäudes müssen vorverkabelt werden, und es sind immer mindestens sechs Stellplätze zu elektrifizieren.
Das Potenzial ist enorm. Rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern gibt es in Deutschland, dazu gehören fast neun Millionen Stellplätze. Dagmar Fehler, Sprecherin der bundeseigenen NOW GmbH, unter deren Dach die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur arbeitet, bezeichnete diese Zahlen als „riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur“. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt sei, setze die neue Förderung genau dort an. Die Nationale Leitstelle begleite das Programm fachlich und organisatorisch von der Entwicklung bis zur praktischen Umsetzung.
Das Förderprogramm setzt eine Maßnahme des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030″ um, den das Bundeskabinett im November 2025 beschlossen hatte. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Eigentümergemeinschaften zu erhöhen und den Aufbau privater Lademöglichkeiten deutlich zu beschleunigen. Die Antragstellung läuft über ein digitales Portal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers, das neben dem eigentlichen Antragsverfahren auch Informationen und Hilfestellungen bereithält.
Wer sich vorab orientieren möchte, findet bei der Nationalen Leitstelle den kürzlich veröffentlichten Leitfaden „WEGweiser“, der speziell Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Vorbereitung auf das Förderprogramm unterstützt. Zusätzlich findet am 14. April um 9:30 Uhr ein Online-Seminar statt, für das bereits Anmeldungen möglich sind.




















