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Frauen müssen rechnerisch bis zum 27. Februar arbeiten, um auf denselben Jahresverdienst zu kommen, den Männer bereits Ende Dezember des Vorjahres erreicht haben. Diese Rechnung verdeutlicht, was hinter dem sogenannten Equal Pay Day steckt – und warum die Arbeitskammer des Saarlandes erneut Alarm schlägt. „Die anhaltende Lohnbenachteiligung von Frauen gefährdet ihre eigenständige Existenzsicherung massiv – heute und im Alter“, warnt Geschäftsführerin Beatrice Zeiger.

Die Datenlage ist eindeutig und zugleich ernüchternd. Laut Statistischem Landesamt liegt der Gender Pay Gap im Saarland wie auch im Bundesschnitt bei 16 Prozent. Bewegung? Fehlanzeige. Die Lücke verharrt auf dem Niveau der Vorjahre. Konkret bedeutet das: Während Männer 2025 im Durchschnitt einen Bruttostundenlohn von 25,60 Euro erhielten, kamen Frauen auf 21,55 Euro. Besonders drastisch fällt der Unterschied in der Privatwirtschaft aus, wo der unbereinigte Abstand 18 Prozent beträgt. Im öffentlichen Dienst schrumpft die Differenz auf drei Prozent – ein Hinweis darauf, dass verbindliche Strukturen durchaus wirken können.

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Die Gründe hinter der Lohnlücke sind seit Jahren dokumentiert und dennoch ungelöst. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, sind überproportional in schlechter vergüteten Branchen wie dem Handel, dem Sozial- und Gesundheitswesen beschäftigt und schaffen es deutlich seltener in gut bezahlte Führungspositionen. Hinter diesen Mustern stehen strukturelle Benachteiligungen, die eng mit familiärer Sorge- und Pflegeverantwortung verknüpft sind. Doch selbst wenn man all diese Faktoren herausrechnet, bleibt ein unerklärter Rest an Lohnunterschieden bestehen – ein Indiz dafür, dass auch direkte Diskriminierung eine Rolle spielt.

Genau hier setzt die Forderung der Arbeitskammer an: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis Juni 2026 in deutsches Recht überführt werden, und zwar ohne Abstriche. Das bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz habe sich als wirkungslos erwiesen, kritisiert Zeiger deutlich. „Wir brauchen endlich echte Transparenz für alle Beteiligten und verbindliche Vorgaben für Arbeitgeber. Es darf nicht länger sein, dass Informationen darüber, wer was verdient, faktisch wie ein Staatsgeheimnis behandelt werden.“ Die europäische Richtlinie biete die Chance, verdeckte Lohnungleichheiten systematisch aufzudecken und abzubauen – vorausgesetzt, der Gesetzgeber nutzt den Spielraum nicht dazu, die Vorgaben weichzuspülen.

Eine konsequente Umsetzung würde nach Einschätzung der Arbeitskammer mehrere konkrete Verbesserungen bringen. Betriebliche Berichtspflichten würden verbindlicher, Beschäftigte erhielten klare Klagerechte, und bei Verstößen drohten wirksame Sanktionen. Auch kleine und mittlere Unternehmen könnten durch praktikable Regelungen einbezogen werden, ohne dass der bürokratische Aufwand überhandnimmt. Die stagnierende Lohnlücke zeige unmissverständlich, dass freiwillige Maßnahmen allein nicht genügen.

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Mit Blick auf Berlin übt die Arbeitskammer allerdings deutliche Kritik. Die bisherigen Aktivitäten auf Bundesebene gingen kaum über die Einsetzung einer Expertenkommission hinaus. „Es entsteht der Eindruck, dass der Schwerpunkt vor allem darauf liegt, die Richtlinie möglichst bürokratiearm umzusetzen. Wenn dies jedoch zu einer Verwässerung der Vorgaben führt, können wir das nicht unterstützen“, betont Zeiger. Die Arbeitskammer des Saarlandes drängt deshalb mit Nachdruck darauf, dass die Umsetzung nicht zum Minimalprogramm verkommt – sondern tatsächlich dazu beiträgt, die Gleichstellung im Arbeitsleben voranzubringen.

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