Die Infektionslage ist seit Wochen stabil. Deshalb sollen zum 1. März vorzeitig weitere Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen: In Krankenhäusern und Pflegeheimen soll es keine Testpflicht mehr geben. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucher verpflichtend.
Zum 1. März sollen fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen davon befreit. Lediglich für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Stabile Infektionslage
Ursprünglich sollten die Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage hat sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den Ländern darauf geeinigt, weitere Maßnahmen vorzeitig zurückzunehmen.
Die 7-Tage-Inzidenz stagniere, erklärte er. Zudem könnten die Krankenhäuser die Corona-Kranken gut versorgen. „Und besonders freut mich, dass der Anteil der Covid-Toten in Pflegeheimen zuletzt stark gesunken ist.” In den Vorjahren wären noch rund 15 Prozent aller Covid-Toten in den Heimen zu beklagen gewesen. Ende vergangenen Jahres waren es nur noch 3,4 Prozent.
Beim Besuch von medizinischen Einrichtungen wird die Maskenpflicht jedoch noch ein paar Wochen aufrechterhalten. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, so Lauterbach.
Zum 2. Februar war bereits die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Fernverkehrs ausgesetzt worden.