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Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält.

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Darum geht es: Klimaziele einhalten

Die neuen Vorgaben fördern umweltschonendes Bau und bessere Nachhaltigkeitsstandards. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau zu vermindern. Insbesondere soll der Energiebedarf von Gebäuden sinken und mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Die Menge an ausgestoßenen Treibhausgasen muss für den gesamten Gebäudebereich bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen sinken, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen. Dazu tragen die neuen Fördervoraussetzungen bei.

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Was wird gefördert?

Eine Förderung gibt es für den Neubau oder Ersterwerb eines neuen Gebäudes, wenn es den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Eine noch höhere Förderung erhalten diese Neubauten, wenn sie auch mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“ ausgezeichnet sind.

Förderfähig sind sowohl die Kosten für das Bauwerk als auch für die notwendigen technischen Anlagen, die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Dienstleistungen zugunsten einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Dazu zählt etwa die Einbindung von Energieeffizienz-Fachleuten.

Wer wird gefördert?

Sowohl Bauherren sowie alle Ersterwerbenden können die Förderung beantragen. Das umfasst etwa natürliche Personen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Ausgenommen sind grundsätzlich Bund, Länder sowie deren Einrichtungen und politische Parteien. Kommunen und Landkreise erhalten Investitionszuschüsse beispielsweise für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Wie wird gefördert?

Die Förderungen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Grundsätzlich fördert sie die Bauvorhaben durch einen im Vergleich zum Finanzmarkt günstigen Kredit. Lediglich den Kommunen können auch Zuschüsse gewährt werden.

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