Symbolbild

Der Ministerrat hat die Entwicklung der Corona-Lage im Saarland und das weitere Vorgehen in der Krise beraten. Mit den stark steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung steigt auch die Zahl der an den Schulen festgestellten Corona-Fälle deutlich. Vor diesem Hintergrund sollen in den Schulen wieder Masken getragen werden. Veranstaltungen an Schulen können nur noch eingeschränkt stattfinden.

Hatten die Schulen am 5. November noch 98 infizierte Schüler und 9 infizierte Lehrkräfte sowie 124 Schüler und 10 Lehrkräfte in Quarantäne gemeldet, so waren es am 15. November 386 infizierte Schüler und 32 infizierte Lehrkräfte sowie 882 Schüler und 44 Lehrkräfte in Quarantäne. Insgesamt gibt es im Saarland rund 120.00 Schüler und rund 9.400 Lehrkräfte.

„Die Entwicklung der Corona-Lage im Saarland gibt absolut keinen Anlass zur Freude. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Tagen stark angestiegen. Ein Negativrekord jagt den nächsten. Denn auch im Saarland sind leider vor allem zu viele Erwachsene noch nicht geimpft. Das hat nun auch negative Folgen für die Kinder und Jugendlichen im Land und die Beschäftigten an unseren Schulen. Die große Solidarität, die Kinder und Jugendliche in dieser Krise den Erwachsenen gegenüber seit mehr als anderthalb Jahren zeigen, wird ganz offenbar nicht erwidert. Das ist traurig und ich kann nur alle, für die es empfohlen und möglich ist dazu aufrufen, sich endlich impfen zu lassen. Es gibt schlicht keinen Grund mehr, zu zögern und damit Schlimmeres, auch für die Kinder, Jugendlichen und Familien im Land, in Kauf zu nehmen”, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Das Bildungsministerium empfiehlt daher dringend allen Personen in den Schulen, eine medizinische Maske zu tragen (Mund-Nasen-Schutz). Diese Empfehlung bezieht sich sowohl auf das gesamte Schulgebäude als auch auf den Unterricht und die Betreuung. Im Freien wird das Tragen der Maske nicht empfohlen. Die Empfehlung gilt auch für den Sport- und den Musikunterricht. Die Lehrkräfte sollen für sich selbst und insbesondere auch für die Schüler regelmäßig, zum Beispiel während der Lüftungsphasen im Klassenraum, kurze Tragepausen einlegen. Für den Sportunterricht wird empfohlen, diesen anzupassen und zum Beispiel beim Sport in der Halle körperlich weniger belastende Übungen zu bevorzugen oder wenn es möglich ist, den Sportunterricht im Freien ohne Maske durchzuführen. Wie bisher auch stellt das MBK den Schulen auf Bestellung Masken zur Verfügung.

“Denn auch an den Schulen werden natürlich immer mehr Corona-Fälle festgestellt und wir haben eine stark wachsende Zahl von Quarantänen. Damit drohen akut ‚Schulschließungen von innen‘ durch Quarantäne-Anordnungen, weil die Zahlen so hoch sind, dass die Gesundheitsämter kaum noch hinterherkommen. Wir wissen und können verstehen, dass das auch vielen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Beschäftigten Sorgen bereitet. Deshalb empfehlen wir jetzt dringend, in den Schulen wieder Masken zu tragen. Auch Geimpften und Genesenen wird empfohlen, sich an den Testungen an den Schulen zu beteiligen, um mehr Sicherheit zu erreichen. Die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske in der Schule werden wir bei der anstehenden Überarbeitung der Corona-Verordnung in eine allgemeine Maskenpflicht in den Schulen überführen. Ich hätte es mir anders gewünscht, aber die Entwicklung lässt uns keine Wahl“, so Streichert-Clivot.

Das bewährte Testregime an den Schulen wird fortgeführt, es gilt grundsätzlich weiterhin die sogenannte 3G-Regelung an den Schulen. Das MBK empfiehlt auch geimpften und genesenen Personen in der Schule, sich an den Testungen in ihren Schulen zu beteiligen, da auch Geimpfte und Genesene Infektionen weitergeben können. Darüber hinaus sollen schulische Veranstaltungen vorzugsweise wieder online stattfinden. Nicht unbedingt notwendige Veranstaltungen mit externer Beteiligung sollen entweder abgesagt oder unter verstärkten Infektionsschutzbedingungen durchgeführt werden, wenn sie nicht mehr mit vertretbarem Aufwand abgesagt werden können. Veranstaltungen mit externer Beteiligung in Innenräumen sind unter der Voraussetzung 2G und mit Maske durchzuführen. Bei entsprechenden Veranstaltungen im Außenbereich kann unter der Voraussetzung 3G im Außenbereich auf die Maske verzichtet werden.

Schulfahrten mit Übernachtung sind aktuell nicht untersagt. Es sollte jedoch sorgfältig und in enger Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten erwogen werden, ob eine Schulfahrt mit Übernachtung unter den derzeitigen Pandemiebedingungen stattfinden soll. Eintägige Unterrichtsgänge, Wanderungen oder der Besuch von kulturellen Veranstaltungen sind weiterhin möglich, ebenso Schülerbetriebspraktika. Das MBK hat die Schulen sowie die Personal- und Interessenvertretungen entsprechend informiert.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein