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Der Gutachterausschuss für den Saarpfalz-Kreis hat die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen und veröffentlicht. Insbesondere in den begehrten städtischen Lagen sowie in den angrenzenden ländlichen Bereichen konnten zum Teil erhebliche Bodenwertsteigerungen verzeichnet werden.

Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte dar. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt. In bebauten Gebieten werden sie mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte werden in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche ausgewiesen.

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Die Herleitung der Bodenrichtwerte erfolgt ohne Berücksichtigung von Grundstücksbesonderheiten wie: Altlasten (z.B. Bodenverunreinigungen), im Grundbuch eingetragene Lasten (z.B. Geh- und Fahrrecht), öffentlich-rechtliche Belastungen (z.B. Stellplatzbaulast etc.) sowie sonstige Mängel am Grundstück (z. B. Böschungsflächen, Bachlauf).

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder ähnliches können aus ihnen nicht abgeleitet werden.

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Zur Bestimmung des Bodenwertes eines Grundstücks sind die Merkmale des Richtwertgrundstücks mit Hilfe von sogenannten Umrechnungskoeffizienten an das jeweilige Bewertungsobjekt anzupassen.

Die Bodenrichtwertkarten können ab sofort zu den üblichen Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Saarpfalz-Kreis eingesehen werden. Pandemiebedingt bittet die Kreisverwaltung auf telefonische oder digitale Kommunikation zurückzugreifen. Persönliche Besuche in der Dienststelle sind vorab zu terminieren.

Darüber hinaus werden die Bodenrichtwerte 2020 in Kürze auch als kostenfreie Dienstleistung im GeoPortal Saarland bereitgestellt. Schriftliche oder elektronische Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gemäß Gebührenverordnung (GutGebVO) gebührenpflichtig.

Weitere Informationen rund um den Immobilienmarkt sowie zur Erstellung von Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel. (06841) 104-8434 oder E-Mail: gutachterausschuss@saarpfalz-kreis.de erhältlich.

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