Symbolbild

Am Mittwoch, 3. Februar 2021, hat der Bund ein weiteres milliardenschweres Unterstützungspaket auf den Weg gebracht. Sarah Gillen, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, begrüßt die dort getroffenen Maßnahmen ausdrücklich. 

„Der neue Beschluss enthält Elemente, die von uns im vergangenen Sommer bereits in einem Wirtschaftspapier, das auch der CDU-Bundestagsfraktion vorliegt, gefordert wurden. Insbesondere verlustträchtigen Unternehmen wird zukünftig stärker unter die Arme gegriffen. Das war uns ein wichtiges Anliegen“, so Gillen. Der steuerliche Verlustvortrag für das Jahr 2020 und 2021 soll nun auf maximal 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. Euro) erweitert werden, um so schnell und unbürokratisch dringend benötigte Liquidität zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die bereits umgesetzte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert werden, um als Anreizsystem die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu entlasten.

„Um Deutschland auch weiterhin als innovativen und zukunftsträchtigen Wirtschaftsstandort zu sichern, benötigen wir darüberhinausgehende Initiativen, die sich unter anderem an Start-ups richten“, sagt Gillen. Als Beispiel nennt sie den vielversprechenden Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg.

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