Foto: "obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft"

Es klingt zu schön, um wahr zu sein – eine Anzeige in der Zeitung verspricht zügige Reinigungs- und Reparaturarbeiten in Haus und Garten zu unschlagbaren Preisen. Doch dann der Schock: Der Auftrag wird nur zur Hälfte erfüllt, der Endpreis ist um ein Vielfaches höher als erwartet, und der falsche Handwerker beginnt zu drohen: Entweder es wird sofort und in bar gezahlt oder es ist mit schlimmen Konsequenzen zu rechnen. So erging es vor wenigen Tagen einem saarländischen Haushalt, der auf die Werbung einer angeblichen „Stein- und Dachreinigungsfirma“ aus dem Kreis Saarlouis reingefallen war. 

Minister Reinhold Jost
Foto: Becker und Bredel / www.saarland.de

Verbraucherschutzminister Reinhold Jost warnt eindringlich vor unseriösen Angeboten dieser Art. Zwar könnten einfache handwerkliche Mängel auch zivilrechtlich geklärt werden. „Wenn Nötigung im Spiel ist, gibt es aber keine zwei Meinungen: Das ist ein Fall für die Polizei“, so Minister Jost. Ob Handwerker, Rohrreinigung oder Schlüsselnotdienst, Verbraucher sollten sich stets gut informieren und einen Kostenvoranschlag einfordern, ehe sie einen Vertrag unterzeichnen. Zudem ist der Dienstleister verpflichtet, eine Rechnung vorzulegen, die Steuernummer, Rechnungsnummer und Umsatzsteuer ausweist.

„Wir kennen diese Beschwerden aus unserem Beratungsalltag“, so Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. „Wir raten in diesen Fällen dazu, solche Rechnungen generell nicht an der Haustür zu zahlen, auch wenn manche Dienstleister Druck ausüben. Sie haben das Recht, die Rechnung eingehend zu prüfen. Zumal einmal gezahltes Geld schwer bzw. meist gar nicht wieder zurückgeholt werden kann.“

Für alle Verbraucher, die bereits auf solche Angebote hereingefallen sind und einen Rat suchen und für alle, die Tipps und Hinweise möchten, auf was man bei der Auswahl eines seriösen Handwerkers achten sollte, bietet die Verbraucherzentrale des Saarlandes eine Telefonaktion an. Eine Juristin der Verbraucherzentrale gibt fachkundigen Rat unter der Telefonnummer 0681/ 502-2620.

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