Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiges Instrument des Hochwasserschutzes und zugleich gesetzliche Verpflichtung. Nur wer weiß, dass er in einem möglichen Überschwemmungsgebiet wohnt, kann sich auf ein Hochwasser ausreichend vorbereiten.

Nachdem bereits besondere Risikogebiete an der Blies und Nebengewässern von Blies und Nahe per Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen  wurden, beginnt jetzt das Ausweisungsverfahren an den Nebengewässern der oberen und mittleren Saar, dazu gehören Saarbach, Wogbach, Rohrbach, Sulzbach, Fischbach, Wahlbach, Köllerbach und Lauterbach-Rossel. Dazu werden die Überschwemmungsgebietskarten bis zum 15. März im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), in den anliegenden Kommunen sowie über die Seite „Überschwemmungsgebiete“ des Umweltministeriums öffentlich ausgelegt. Im Anschluss haben die Bürgerinnen und Bürger noch 2 Wochen Zeit, ihre Einwände geltend zu machen. Diese werden dann vom LUA geprüft.

Im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung wird Umweltminister Reinhold Jost am Mittwoch gemeinsam mit Fachleuten seines Hauses über die mit der Ausweisung verbundenen Schutzbestimmungen, Präventionsmaßnahmen und mögliche Konsequenzen für Gewässeranlieger informieren. Der Livestream der Infoveranstaltung kann über die Internetseite des Ministeriums verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit, über die E-Mail festsetzung-uesg@umwelt.saarland.de Fragen an die Experten zu richten. Die Veranstaltung steht allen Saarländerinnen und Saarländern offen am Mittwoch, 24. Februar, 17 Uhr, auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter: www.saarland.de

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