Die saarländische Firma Next2Sun hat die Heuernte mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen auf den Flächen der Agri Photovoltaik (PV) Anlage in Dirmingen demonstriert. Umweltminister Reinhold Jost zeigt sich begeistert von dem geringen Flächenverbrauch der Module, die senkrecht aufgeständert sind: „Damit können zwischen den Modulen ca. 90 Prozent der Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.“
Gerade vor dem Hintergrund der Energiewende zum Schutz des Klimas sei der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik zur Stromproduktion erforderlich. „Ein Hauptkritikpunkt an Freiflächenphotovoltaikanlagen ist der Verbrauch an landwirtschaftlichen Nutzflächen, die der Produktion von Nahrungsmitteln dienen. Die Agri PV Anlagen können diesen Konflikt entschärfen. Positiv ist auch: unter den Modulen entsteht ein etwa ein Meter breiter Altgrasstreifen, der für die Biodiversität und den Insektenschutz besonders interessant ist. Das ist dann eine Win-Win-Situation für Landwirtschaft, Klimaschutz und Biodiversität!“, so Jost.
Allerdings dürfen Landwirte bisher auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ihre notwendigen Flächenzahlungen beantragen. Dabei wäre dies wirtschaftlich erforderlich, da die Agri PV Module zwar mehr Fläche benötigen, aber deutlich weniger landwirtschaftliche Fläche beanspruchen und das für die gleiche installierte elektrische Leistung. Doch für Photovoltaik genutzte Flächen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie weiterhin landwirtschaftlich nutzbar sind und auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden, sind derzeit von den EU-Agrarsubventionen (Flächenprämien) ausgeschlossen – Grund dafür ist das Bundesrechts zur Ausführung der EU-Förderungen in Deutschland.
Im Zuge der Anpassung dieser nationalen Gesetzgebung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU für die Zeit ab 2023 wird sich das Saarland mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das Bundesrecht in dieser Hinsicht geändert wird. „Der Bund muss seine Gesetzgebung aus dem Jahr 2014 den technologischen Entwicklungen anpassen. Das gilt ganz besonders im Hinblick auf die Erfordernisse des Klimawandels und der Energiewende“, sagt Umweltminister Jost und fügt hinzu: „Es gibt heute Photovoltaikanlagen, die die landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche kaum einschränken. Daher sehe ich keinen Grund dafür, dass eine landwirtschaftliche Fläche keine landwirtschaftliche Förderung erhalten kann, nur weil der Landwirt aktiv etwas zur Energiewende beiträgt und den Klimawandel einzudämmen hilft.“
Konkret soll der in § 12 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung enthaltene generelle Ausschluss der Photovoltaikflächen von den Flächenprämien abgeschafft werden, damit der landwirtschaftlich genutzte Anteil von Agrophotovoltaikflächen mit vertikalen Modulen Zugang zur EU-Agrarförderung erhält.
„Diese Bundesverordnung bremst den Ausbau erneuerbarer Energien, da der Verlust der EU-Förderung die Wirtschaftlichkeit innovativer Ansätze zur Kombination von Landwirtschaft und Energieerzeugung reduziert oder gar verhindert“, fasst Minister Jost das Problem zusammen. Daher wird das Saarland noch in diesem Jahr im Bundesrat eine entsprechende Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung einbringen.