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Der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) hat in seiner heutigen Sitzung die sofortige Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle beschlossen, die sich mit den Entschädigungen für erlittenes Unrecht im Rahmen der Missbrauchsverdachtsfälle am UKS befasst.

Ihr Leiter Gerald Stock, ehemaliger Projektkoordinator der UAK, wird bis Jahresende alle von der UAK identifizierten Betroffenen proaktiv kontaktieren und im Dialog mit ihnen individuelle Vorschläge für Unterstützungsleistungen im Sinne einer Entschädigung erarbeiten. Unterstützt wird er vom Ombudsmann des UKS, Peter Becker, der auch über den Arbeitszeitraum der Clearingstelle hinaus erster Ansprechpartner für Betroffene und Angehörige bleibt, deren Fall noch nicht seitens der UAK untersucht worden ist. Der Vorstand des UKS wird in den kommenden Monaten auf Basis des UAK-Berichts eine Reihe von Maßnahmen in die Wege leiten, um den Wandel der Unternehmenskultur zu forcieren und das Schutzkonzept weiter zu verbessern.

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„Menschen ist – wie wir heute wissen – vermeidbares Leid geschehen. Leid hat keinen Preis und Entschädigungen können entstandenes Leid nicht ungeschehen machen. Es ist aber wichtig, im direkten Gespräch Unterstützungsleistungen zu entwickeln, die entstandene physische und seelische Verletzungen anerkennen. Die UAK hat eine wichtige Arbeit geleistet und der Aufsichtsrat hat beschlossen, den zentralen Vorschlag einer Clearingstelle umzusetzen“, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende, der Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, Staatssekretär David Lindemann. Der Aufsichtsrat wird in den weiteren Sitzungen des Jahres nach einem jeweiligen Votum des UKS-Vorstands über die von der Clearingstelle erarbeiteten Vorschläge für Entschädigungen bzw. Unterstützungsleistungen entscheiden. Auch finanzielle Aufwendungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen für gesundheitserhaltende Maßnahmen, einschließlich therapeutischer Maßnahmen, sollen berücksichtigt werden. Zusätzlich wird das UKS allen Betroffenen sowohl intern als auch extern psychosoziale und therapeutische Beratungsmöglichkeiten anbieten.

Bauarbeiten für Childhood-Haus sollen Anfang 2024 starten

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Ebenfalls im Abschlussbericht, den die UAK am 24. Mai vorgestellt hatte, findet sich der Vorschlag, auf dem Campus des UKS ein sogenanntes Childhood-Haus einzurichten. Dafür hatte der Aufsichtsrat bereits im vergangenen Jahr die Weichen gestellt. Im Johanniter-Kinderschutzkompetenzzentrum / Childhood-Haus Saarland sollen die bestehenden Angebote und Netzwerkstrukturen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Kinderklinik des UKS, von Medizin, Psychologie, Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz in der transdisziplinären Zusammenarbeit und Kompetenzbündelung unter einem gemeinsamen Dach erweitert werden. Das Konzept steht, der Standort ist festgelegt, die Baupläne sind abgeschlossen, der Umsetzungsplan ist fertig. Es müssen noch letzte Details der Finanzierung und die infrastrukturelle Einbindung der Justiz vor Ort geklärt werden. Der Startschuss für die Bauarbeiten soll im ersten Quartal 2024 fallen.

UKS-Vorstand dankt der UAK für wertvolle Hinweise

„Wir sind der Kommission sehr dankbar für viele wichtige Hinweise, die uns sowohl im bereits begonnenen Verständigungsprozess mit den Betroffenen als auch auf unserem weiteren Weg zu einer offenen Kommunikationskultur und gesunden Fehlerkultur weiter voranbringen“, erklärte Prof. Dr. Jennifer Diedler, Ärztliche Direktorin und Vorstandsvorsitzende des UKS. „Wir haben den Bericht in den vergangenen Wochen intensiv durchgearbeitet, mit den bereits angestoßenen Veränderungen abgeglichen und dann Ziele für die kommenden Monate und Jahre definiert. Neben dem Kulturwandel und der Fortsetzung des Verständigungsprozesses ist die Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes eine zentrale Aufgabe. Wir haben bereits klare Meldestrukturen und Dokumentationspflichten eingeführt und neutrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt – mit dem Ziel, heute und in Zukunft sicherzustellen, dass jeder Verdachtsfall konsequent nachverfolgt wird. Das wird von der UAK ausdrücklich anerkannt. Jetzt müssen wir den nächsten Schritt gehen und das Konzept auf allen Ebenen fest verankern.“

Schutzkonzept wird aktualisiert und fest verankert

Angedacht ist beispielsweise, das Thema Kinderschutz zukünftig bereits in Vorstellungsgespräche und in den Onboarding-Prozess für neue Mitarbeitende zu integrieren. Gespräche zum Kinderschutz, die in den vergangenen Monaten vom Kinderschutzbeauftragten und der Stabstelle Schutzkonzept in 19 von 30 Kliniken geführt worden waren, werden fortgesetzt und ab September um Weiterbildungsangebote für alle Beschäftigten ergänzt. Darüber hinaus soll das 2019 eingeführte und bereits zwei Mal aktualisierte Schutzkonzept des UKS u.a. um einen Verweis auf in der Vergangenheit begangene Fehler, um Täterperspektiven und um kriminologisches Wissen erweitert werden. An der Überarbeitung des Konzeptes sollen die Beschäftigten des UKS mitwirken.

Neue Konzepte für mitarbeiterorientierte Führungskultur und offene Fehlerkultur
Eines der Hauptthemen des UAK-Berichtes ist die Forderung nach einem grundlegenden kulturellen Wandel. Angeregt wird, einen Organisationsentwicklungsprozess aufzusetzen, um eine zeitgemäße, mitarbeiterorientierte Führungskultur zu etablieren und Veränderungsbereitschaft voranzutreiben. Der Vorstand wird sich damit Anfang August in einer Klausur befassen. Dabei sollen Ziele und einzelne Prozessschritte zur Führungs- und Managemententwicklung definiert werden. Ebenfalls angedacht ist die Entwicklung eines gesamtheitlichen Konzeptes zur Etablierung einer offenen Fehlerkultur. Dieser Aspekt soll auch in die bestehenden Fort- und Weiterbildungsprogramme des Klinikums integriert werden.

„Kinderrechte-Fest“ als Teil der Verantwortungskultur am UKS

Mit Blick auf den von der UAK empfohlenen Verständigungsprozess und eine gelebte Verantwortungskultur wurden erste Schritte eines entsprechenden Konzeptes bereits umgesetzt. Beispielsweise wurden die Beschäftigten in mehreren Schritten über den Aufarbeitungsprozess informiert und auch Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen geführt. Die Gesprächskultur und der transparente Informationsprozess sollen eine Fortsetzung finden. Darüber hinaus greift das UKS auch den Vorschlag der UAK auf, einen „Tag des Kinderschutzes“ zu organisieren: Am 3. August findetzwischen 10 und 16 Uhr im Zentralen Hörsaalgebäude (35) und auf dem angrenzenden Außengelände ein „Kinderrechte-Fest“ am UKS statt, mit Live-Musik, Spielen und interessanten Vorträgen zum Thema. Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Interessierte sind herzlich willkommen zu dieser öffentlichen Veranstaltung, die auch von Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung begleitet werden wird.

Quelle: Universitätsklinikum des Saarlandes

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