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Am Donnerstag (24.09.2020) haben die Finanzminister der Länder im Finanzausschuss des Bundesrates Änderungen im Steuerrecht zu Gunsten der Vereine und des Ehrenamts beschlossen. Dazu sagte Finanzminister Peter Strobel: „Ehrenamtliches Engagement ist eine unverzichtbare und tragende Säule in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Deshalb habe ich mich schon im letzten Jahr dafür eingesetzt, dass Ehrenamt und Vereine im Steuerrecht gestärkt werden. Heute haben wir im Finanzausschuss einstimmig Verbesserungen beschlossen. Jetzt ist der Bund am Zug.“

In der Sitzung wurde durch Einbringung weitreichender Anträge in das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2020 ein Gesamtpaket verschiedener Einzelmaßnahmen angestoßen, welche allesamt das Ziel haben, das ehrenamtliche gemeinnützige Engagement zu stärken. Darüber hinaus sehen sie Vereinfachungen durch Bürokratie-Abbau und administrativer Pflichten vor.

Das beschlossene Paket beinhaltet u.a.
–       die Anhebung der sogenannten Ehrenamts- sowie der Übungsleiterpauschale auf 840 bzw. 3000 Euro,
–       eine Steuerbefreiung für die Ehrenamtskarte,
–       Erleichterungen beim steuerlichen Spendennachweis durch Anhebung der Vereinfachungsgrenze,
–       die Erhöhung der Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind (§ 64 Absatz 3 AO), von 35.000 Euro auf 45.000 Euro,
–       Vereinheitlichung der Tatbestände für die Mittelweitergabe von steuerbegünstigten Körperschaften an andere steuerbegünstigte Körperschaften (§ 58 Nummer 1 und 2 AO),
–       Erweiterung der Zweckbetriebseigenschaft auf Betriebe, die zur Durchführung der Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen bzw. Behinderungen und
–       die Einschränkung des Erfordernisses der zeitnahen Mittelverwendung sowie eine Vielzahl weiterer positiver Maßnahmen.

Peter Strobel (CDU)
Quelle: www.cdu-fraktion-saar.de

Strobel begrüßt das Maßnahmenpaket: „Unser Zusammenleben basiert auf ehrenamtlichem Engagement. Deshalb sollten wir die Ehrenamtlichen weiter fördern und stärken – vor allem auch mit Blick auf die aktuelle Lage. Durch die beschlossenen steuerrechtlichen Verbesserungen leisten wir hierzu einen Beitrag.“ Es stehe nun, so der Minister, jedoch allein in der Verantwortung des Bundestages, die heute einvernehmlich beschlossenen Maßnahmen durch die weitere Beschlussfassung zum Jahressteuergesetz 2020 voran zu treiben. „Der Bund darf das Ehrenamt und die Vereine jetzt nicht hängen lassen“, so Strobel.

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