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Die Stadt St. Ingbert hat für das Jahr 2016 die Abgabenbescheide (Grundsteuer A und B, Gebühren für Niederschlagswasser, Hundesteuer) als Abgaben-Dauerbescheide erlassen. Der Abgabenbescheid ist solange gültig, bis sich Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder Berechnungsgrundlagen ergeben. In diesem Falle ergeht wie gewohnt ein Änderungsbescheid. Ausgenommen von der Dauerbescheid-Regelung sind: Gewerbesteuerbescheide und Vergnügungssteuerbescheide.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass sich auf dem Dauerbescheid mit Datum 29.01.2016 – ganz unten bei den Fälligkeiten für die kommenden Jahre – der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Es wurde irrtümlicherweise dreimal die Fälligkeit 15.05. angedruckt. Selbstverständlich sind die richtigen Fälligkeiten
15.02. – 15.05. – 15.08. und 15.11.
Wir bitten, dies auf dem Bescheid entsprechend zu korrigieren.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung der Stadt St. Ingbert, Tel. 06894/13-284, -285 und -286, gerne zur Verfügung.
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