„Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner SPD bringen wir ein modernes und zukunftsweisendes Polizeigesetz auf den Weg“, sagt Raphael Schäfer. „Mit den Änderungen im saarländischen Polizeigesetz sowie der Neuschaffung des saarländischen Polizei-Datenverarbeitungsgesetzes geben wir der Polizei wichtige Eingriffsbefugnisse und einen sicheren Rechtsrahmen für polizeiliches Handeln an die Hand.“

Bereits im kommenden Landtagsplenum am 5. Oktober wird der Abänderungsantrag eingebracht werden. Die Koalition setzt damit im Bereich innere Sicherheit zahlreiche Vereinbarungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um:

  1. Body-Cam-Einsatz in Wohnungen, bei dem die Datenverarbeitung unter einen Richtervorbehalt gestellt wird
  2. Einsatz von Fußfesseln zur Überwachung von Schwerstkriminellen und Terroristen
  3. Durchsetzungsgewahrsam
  4. Videoüberwachung an gefährdeten Orten sowie bei Großveranstaltungen
  5. automatische Kennzeichenerfassung
  6. Quellen TKÜ; d.h. Überwachung von verschlüsselten Nachrichten im Messenger Diensten wie beispielsweise WhatsApp, sofern ein unabhängiger Richter die Maßnahme legitimiert
  7. Online-Durchsuchung von Festplatten und Surfern nach richterlicher Genehmigung

Die im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf vorgebrachten Änderungsempfehlungen der Gutachter sowie des unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes wurden im vorliegenden Abänderungsantrag umfangreich berücksichtigt. “Ausdrücklich bedanken wollen wir uns als CDU Fraktion bei unserem Koalitionspartner SPD – gemeinsam werden wir ein Polizeigesetz auf den Weg bringen, dass unsere saarländische Polizei in die Lage versetzen wird, schwerer und organisierter Kriminalität mit zahlreichen neuen Möglichkeiten entschlossen entgegentreten zu können. Auch der Schutz unserer Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich für den Rechtsstaat einstehen, ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Daher ist gerade auch der Einsatz der Bodycam in Wohnungen ein bedeutsames technisches Einsatzmittel, um beispielsweise bei häuslicher Gewalt die Beamten durch die deeskalierende Wirkung der Bodycam bestmöglich zu schützen. Heute ist also ein guter Tag für die saarländische Polizei, und damit auch ein guter Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“, so der innenpolitische Sprecher abschließend.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, ist erfreut, dass der Innenausschuss dem Plenum am kommenden Dienstag das Saarländische Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) mit Änderungen zur Annahme in zweiter Lesung empfehlen wird – damit kann das Gesetz endlich in Kraft treten. Neben u.a. dem Bodycam-Einsatz in Wohnungen, der Quellen-TKÜ oder der elektronischen Fußfessel soll im Zuge der Novellierung auch das Saarländische Polizeigesetz (SPolG) dahingehend geändert werden, dass der Durchsetzungsgewahrsam seinen gesetzlichen Einzug findet. Damit erfüllt sich eine jahrelange Forderung der GdP.

Besonders vom Bodycam-Einsatz im Wohnbereich verspricht sich die GdP eine große Schutzwirkung für die saarländischen Polizistinnen und Polizisten. Dazu der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Heute ist ein guter Tag für die saarländische Polizei. Lob gilt hier in erster Linie der CDU und der SPD, die mit der maßvollen Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf den Wohnbereich ein wirksames Mittel schaffen, um Gewalt gegen meine Kolleginnen und Kollegen zu minimieren. Einsätze in Wohnungen bergen ein erhebliches Konfliktpotential, das sich meist ohne Vorwarnung auf die Einsatzkräfte entlädt. Durch die deeskalierende Wirkung unserer Körperkameras können Gewalttaten gegen die Polizei vermieden werden. Zudem wird das aufgezeichnete Beweismaterial der Justiz in vielerlei Hinsicht die Augen öffnen – nicht nur zum Schutz der Polizei, sondern auch zum Opferschutz!“

Nach der Sitzung des Innenausschusses zeigt sich die SPD-Fraktion zufrieden mit den Abänderungen am SPolDVG: “Das SPolDVG ebnet der saarländischen Polizei den Weg in das digitale Zeitalter. Es stellt die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung neu auf, damit schwerste Kriminalität, die sich nicht allein auf das Saarland begrenzt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern schneller und effektiver bekämpft werden kann. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Koalitionsfraktionen den Gesetzesentwurf vom Kopf auf die Füße gestellt und einen vernünftigen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit geschaffen.

Mit unseren Abänderungen zum SPolDVG erreichen wir unter anderem wichtige Verbesserungen für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir schützen Journalistinnen und Journalisten vor verdeckten Maßnahmen (§ 41 SPolDVG). Damit schützen wir die Pressefreiheit und das besondere Verhältnis zwischen Journalistinnen und Journalisten und ihren Quellen. Im Gesetzentwurf waren verdeckte Maßnahmen bisher unter anderem nur gegen Rechtsanwälte, Ärzte und Geistliche unzulässig.

Wir führen eine Rechtsgrundlage für den sogenannten Durchsetzungsgewahrsam ein (§ 13 und § 16 SPolG). Das Saarland und Baden-Württemberg sind zurzeit die einzigen Bundesländer, die z.B. Platzverweise gegen renitente Störer nicht durch die Ingewahrsamnahme durchsetzen können. Damit stärken wir den Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt, indem eine Wohnungsverweisung durch eine Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden kann. Die Polizei hat nun auch eine klare rechtliche Handhabe.

Die Polizei darf die Bodycam in Wohnungen einsetzen, wenn eine dringende Gefahr für Leib oder Leben einer Person abgewehrt werden soll (§ 32 Abs. 3 SPolDVG). Die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten steht aber unter Richtervorbehalt. Damit ziehen wir eine wichtige Schwelle für die weitere Verarbeitung dieser besonders sensiblen Daten ein. Im Falle von Gewalt in engen sozialen Beziehungen können die Aufzeichnungen wichtige Beweismittel für die Betroffenen darstellen“, so die Vorsitzende des Innenausschuss Petra Berg (SPD). “Wir stärken die Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie den Verdacht haben, von einer polizeilichen Datenverarbeitung betroffen zu sein oder dies nachweislich sind.”

 

 

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