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„In unserem Rechtsstaat gilt für alle Menschen die Unschuldsvermutung und somit auch für Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Nachdem die Staatsanwaltschaft und damit in Folge auch Rüdiger Schneidewind gegen das aktuelle Urteil die Revision begründet haben, gibt es kein rechtskräftiges Urteil gegen den Oberbürgermeister“, macht Wilfried Bohn, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Homburger Stadtrat deutlich.

Die von manchen politischen Parteien angesprochene Hängepartie sei durch ein falsches Urteil entstanden. Dieses Urteil wurde schließlich vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

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„Viele vergleichbare Städte haben nur zwei Personen als hauptamtliche Spitze. Wie dann die derzeitige Vertretung im Homburger Rathaus auf Verschleiß fahren soll, ist sicherlich schwer zu begründen. Aber wenn dem so ist, steht es dem Stadtrat als Alternative frei, bei der Kommunalaufsicht die Aufhebung der Suspendierung des Oberbürgermeisters zu beantragen“, schlägt Wilfried Bohn vor.

Die Aufhebung des ersten Urteils des Landgerichts habe laut Bohn gezeigt, dass die Situation alles andere als eindeutig sei.

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„Ein Abwahlverfahren ohne eine rechtskräftige Verurteilung mutet schon seltsam an und zeigt, dass es hierbei um Parteipolitik und nicht um die Stadt geht. Dies hat auch die aktuelle Diskussion um den Vergleich zwischen der Stadt und Herrn Schneidewind gezeigt. Wenn es nach Herrn Schneidewind gegangen wäre, hätte der Vergleich bereits im vergangenen Herbst abgeschlossen werden können. Und in den letzten Tagen wird dann auch hier von einer Hängepartie gesprochen, obwohl der Vergleich zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen war“, betont Wilfried Bohn.

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