Zwar sind Unternehmen erstmals dazu verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die Zulieferer begehen. Es droht nun Bußgeld für deutsche Profiteure bei nachgewiesener Ausbeutung sowie Kinder- und Sklavenarbeit. Dies ist unter anderem zuletzt in Textilfabriken in Bangladesch oder Goldminen in Burkina Faso bekannt geworden. Sogar der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen droht jetzt hiesigen Unternehmern. 

„Die anständigen Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen, sollen nicht länger die Dummen sein, da sie Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen. Sklaverei, Zwangsarbeit und Ausbeutung dürfen in dieser Welt keine Daseinsberechtigung mehr haben“, erklärt Luitpold Rampeltshammer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im Saarland. Allerdings gibt es Mängel: Denn die Pflicht gilt nur für einen kleinen Unternehmerkreis: Denn die Mindestgröße wurde auf 3000 Beschäftigte festgelegt. Außerdem gibt es keine zivilrechtliche Haftung der Firmenchefs bei Menschenrechtsverletzungen. Dabei war dies ursprünglich Kernstück des Gesetzes. Letztlich flog dieser wichtige Passus aus dem Kompromisspapier.

Damit entzieht sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) seiner Verantwortung, Menschrechte einzuhalten. Er hat den gemeinsamen Gesetzentwurf des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) und des Entwicklungsministers Gerd Müller (CSU) eingeschränkt. Rampeltshammer kritisiert, „dass Altmeier in Sonntagsreden die Einhaltung der Menschenrechte immer wieder herausstellt, in seinen Handlungen aber deren Anwendbarkeit verwässert, zum Schaden der Ärmsten und der am meisten ausgebeuteten auf dieser Welt“.

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