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Saarland bundesweit führend bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

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 „Das neue Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung schafft bessere Rahmenbedingungen im häuslichen Umfeld, im Hospiz, im Pflegeheim und im Krankenhaus“, sagte Sozialministerin Monika Bachmann.  „Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten, sie sollen speziell nach ihren Wünschen begleitet und versorgt werden. Diesem Anspruch trägt das neue Hospiz- und Palliativgesetz Rechnung.“

Die Reform sieht vor, dass die Krankenkassen von 2016 an jährlich ein Drittel mehr für die Hospizversorgung und Palliativmedizin aufwenden und durch das neue Gesetz wird die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit zusätzlich vergüteten Leistungen im vertragsärztlichen Bereich.

Zudem steige der Mindestzuschuss der Krankenkassen bei stationären Hospizen von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro je betreutem Versicherten. Die Krankenkassen tragen dann künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Mit dem verbleibenden Eigenanteil werde dem Wunsch der Hospizverbände Rechnung getragen, den Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung zu erhalten, sagte Bachmann.

Hinsichtlich des im Gesetz verankerten Ausbaus der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen verwies die Ministerin darauf, dass das Saarland schon heute eine bundesweit führende Rolle in der Hospiz- und Palliativversorgung für schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase einnehme. Diesen Kurs wolle die Landesregierung mit Hilfe des neuen Gesetzes weiter fortsetzen.

Monika Bachmann: „Es gibt seit Jahren ein dichtes Netz ambulanter und stationärer Hospizangebote. Im Saarland engagieren sich außergewöhnlich viele Menschen ehrenamtlich in der Begleitung sterbender Menschen, wir haben landesweit eine qualifizierte Palliativversorgung in Kliniken und wir sind bisher das einzige Bundesland mit einer flächendeckenden Versorgung in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV).“  Seit 2012 werde darüber hinaus ein Studium für Fachkräfte in der palliativmedizinischen Versorgung als berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot angeboten. „Damit sind wir im Saarland gut aufgestellt“, so Bachmann abschließend.

Im Wesentlichen sieht das neue Gesetz folgende Regelungen vor:

Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit zusätzlich vergüteten Leistungen im vertragsärztlichen Bereich. Leistungen der Palliativpflege in der häuslichen Krankenpflege werden für die Pflegedienste abrechenbar. Zudem dient das Gesetz dazu, den Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen zu fördern.

Neben den Personalkosten können ambulante Hospizdienste auch die Sachkosten abrechnen, was vor allem in ländlichen Regionen tätigen Diensten mit langen Anfahrten zu Gute kommt. Der Zuschuss der Krankenkassen je Leistung steigt von 11 auf 13 Prozent der Bezugsgröße.

Der Mindestzuschuss der Krankenkassen bei stationären Hospizen steigt 2016 von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro je betreutem Versicherten. Die Krankenkassen tragen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Mit dem verbleibenden Eigenanteil wird dem Wunsch der Hospizverbände Rechnung getragen, den Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung zu erhalten.

Damit Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch die letzte Lebensphase gut versorgt und begleitet in ihrem gewohnten Umfeld verbringen können, wird Sterbebegleitung ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Sozialen Pflegeversicherung. Pflegeheime müssen Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung abschließen. Sie werden zudem zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen diese Kooperationen transparent machen. Pflegeheime können ihren Bewohnern eine Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Die Krankenkassen finanzieren dieses Beratungsangebot.

Zur Stärkung der Palliativmedizin können auf Wunsch eines Krankenhauses individuelle Entgelte für eigenständige Palliativstationen mit den Kostenträgern vereinbart werden.Krankenhäuser ohne Palliativstation können ab 2017 individuelle Zusatzentgelte für den Einsatz multiprofessioneller Palliativdienste vereinbaren.

 Versicherte haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung und in allgemeiner Form zu den Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

 

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