Symbolbild Foto: Bundesrat

SIn seiner 1001. Sitzung brachte der Bundesrat mit den Stimmen des Saarlandes das Sozialschutzpaket III auf den Weg. Dieses sieht weitere unterstützende Maßnahmen zur Abfederung von pandemiebedingten Belastungen für die Bürgerinnen und Bürgern vor.

Neben der Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis Ende des Jahres 2021, wird dabei eine Einmalzahlung von 150 Euro pro Person für erwachsene Leistungsberechtigte für pandemiebedingte Aufwendungen wie Masken, Tests und Desinfektionsmittel, sowie ein Bonus für die Kinder der Leistungsberechtigten in derselben Höhe vorgesehen. Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Maßnahmen zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger gerade auch in der Krise auf den starken Sozialstaat Deutschland verlassen können. Die Bundesregierung und die Landesregierungen unternehmen alles, um die Bürgerinnen und Bürger gut durch diese Pandemie und zurück in die Normalität zu bringen.“

Auch im Bereich des Steuerrechts billigten die Länder, mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz, umfangreiche Corona-Entlastungen. Das Saarland unterstütze die Pläne, mit denen Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe von umfangreichen Steuerentlastungen profitieren werden. Familien erhalten 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Gaststätten wird der, bereits geltende, ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Unternehmen und Selbstständige schließlich wird der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, aber auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. In einer flankierenden Entschließung fordern die Länder mit Zustimmung des Saarlandes zudem die vollständige Übernahme der Belastungen von Ländern und Kommunen durch den Kinderbonus. Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass wir mit der heutigen Beschlussfassung auch über das Steuerrecht zu wichtigen Entlastungen für Familien und die Wirtschaft in der Corona-Krise kommen. Gerade der besonders belastete Gaststättenbereich braucht in den kommenden Monaten unsere besondere Unterstützung um wieder in Schwung zu kommen. Hier werden die Mehrwertsteuersenkungen einen wichtigen Beitrag leisten.“

Zudem billigten die Länder das Registermodernisierungsgesetz, mit dem unter anderem die Einführung einer Bürger-Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung beabsichtigt ist. Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Registermodernisierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zur zeitgemäßen und bürgerfreundlichen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Wir schaffen damit Synergien in den Vorgängen, steigern die Effizienz und stärken die Serviceorientierung der öffentlichen Verwaltung.“

Die Länderkammer stimmte zudem den Neuregelungen zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche zu. Eine der wesentlichen Neuerungen dabei ist, dass der Tatbestand der Geldwäsche in § 261 StGB künftig alle Straftaten als Vortaten einbeziehen soll. Eine Geldwäschestrafbarkeit wird damit deutlich häufiger als bisher gegeben sein. Nach diesem „All crime-Ansatz“ ist nur noch entscheidend, dass Täterinnen und Täter eine kriminelle Herkunft des Geldes in Kauf nehmen bzw. einen illegal beschafften Vermögenswert verbergen oder verschleiern. Ministerpräsident Tobias Hans: „Eine funktionierende Demokratie lebt vom Vertrauen in den Rechtsstaat. Gerade im Bereich der organisierten Kriminalität muss der Rechtsstaat konsequent handeln und Stärke zeigen. Daher ist es wichtig, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in diesen Bereichen zu stärken und die bestehenden Handlungsinstrumente nachzuschärfen.“

Auch zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung nahmen die Länder innerhalb des ersten Beratungsdurchgangs Stellung. Dabei soll nach den Plänen der Bundesregierung unter anderem das Kükentöten verboten und dieses Verbot im Tierschutzgesetz festgeschrieben werden. Der Bundesrat nahm zudem ausführlich Stellung zur geplanten Frauenquote. Die Bundesregierung möchte den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung weiter erhöhen. Die Länder unterstützen die Pläne der Bundesregierung als wichtiges Instrument zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen, sehen jedoch weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf gegeben. Auch der Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt stand im ersten Durchgang zur Beratung im Länderkreis an. Da gerade bei standardisierten Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verbraucherrechten immer häufiger Inkassodienstleister, als sogenannte Legal-Tech-Firmen, Rechtsdienstleistungen erbringen, soll für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung ein Gleichlauf der Regelungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geschaffen werden. Das Saarland unterstützte in der Stellungnahme unter anderem die Forderung, dass dabei bewährte berufsrechtliche Instrumente und Grundsätze nicht zulasten der Anwaltschaft aufgegeben werden dürfen.

Die nächste, reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 26. März 2021 statt.

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