In den vergangenen Wochen haben die Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises gemeinsam den zweiten kreisweiten qualifizierten Mietspiegel auf den Weg gebracht. Nachdem 2014 die erste Mietkostenübersicht dieser Art veröffentlicht wurde, sind die Ersteller den gesetzlichen Vorgaben mit einer Neuerhebung nachgekommen.
Der „Qualifizierte Mietspiegel 2018 für den Saarpfalz-Kreis“ ist in einer Gemeinschaftsarbeit des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Vertreter der Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises entstanden. Die über den „Arbeitskreis Mietspiegel“ beteiligten Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen haben dieser Arbeit ebenfalls zugestimmt.
„Uns freut es sehr, dass nicht nur die Städte und Gemeinden des Kreises unseren Mietspiegel anerkannt haben, sondern die Zustimmung auch durch die Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterverbände gekommen ist“, sagt Projektleiterin Lena Matysiak, Mitglied des Gutachterausschusses.
Die statistische Auswertung hat ergeben, dass die Merkmale „Baujahr“, „Wohnfläche“, „Lage“ und „Ausstattung“ den größten Einfluss auf die Miete haben. Diese werden wie schon 2014 in Form einer Tabelle dargestellt. Weitere relevante Eigenschaften sind in einem umfassenden Zu- und Abschlagskatalog zusammengefasst. Mit diesen Arbeitshilfen kann die Angemessenheit einer Miete geprüft werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Tabelle als Mittelwert mit einer gewissen Spannbreite angegeben.
Wer wissen möchte, wo genau sich die Miete für ein bestimmtes Objekt innerhalb der Spanne wiederfindet, kann sich an den Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises wenden. Durch Eingabe der vier objektspezifischen Hauptmerkmale in ihren Mietrechner können die Mitarbeiter die ortsübliche Vergleichsmiete wohnungsbezogen bestimmen.