Foto: Alex Weber / Feuerwehr St. Ingbert
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Von den Unwetterereignissen der vergangenen Wochen sind auch die Menschen im Saarpfalz-Kreis betroffen. Schwere Überschwemmungen infolge heftiger Niederschläge richteten teils irreparable Schäden an Häusern und Eigentum an, einige Bürger sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Die Landesregierung hat zeitnah ein Maßnahmenpaket zur Soforthilfe bzw. Finanzhilfe auf den Weg gebracht. 

Dieses gilt aktuell ausschließlich für die in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni entstandenen Schäden. Der Landrat des Saarpfalz-Kreises, Dr. Theophil Gallo, machte sich ein Bild vom Ausmaß dieser Schäden in Kleinblittersdorf, Bliesransbach und St. Ingbert. Nur wenige Tage später, am 9. Juni, wurde der Saarpfalz-Kreis nochmals und dann weitaus stärker durch Starkregen und Gewitter in Mitleidenschaft gezogen. Noch am selben Abend suchte der Landrat gemeinsam mit dem Mandelbachtaler Bürgermeister Gerd Tussing die Ortsteile Bliesmengen-Bolchen, Ormesheim, Ommersheim und schließlich auch Aßweiler auf. Die Bilder der durch Wasserkraft entstandenen Verwüstung sprachen für sich. 

Da die Landkreise mit der Abwicklung der Antragstellung für eine Soforthilfe und Finanzhilfe/Zinsverbilligungszuschuss (wie oben erwähnt: zur Zeit nur für Schäden, aus dem Zeitraum 31. Mai/1. Juni) betraut sind, hat Landrat Dr. Gallo sichergestellt, dass schnell und möglichst unbürokratisch geholfen werden kann. Er hat deshalb bereits Anfang der Woche einen Stab zusammengestellt, dem Mitarbeiter aus mehreren Bereichen angehören, der betroffenen und hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern zur Seite stehen wird. 

„Wir lassen die Opfer dieser schlimmen Unwetter nicht alleine. Wer bei der Antragstellung Unterstützung oder weiterführende Beratung benötigt, kann sich direkt an die Kreisverwaltung wenden. Wir warten aktuell noch auf die Entscheidung der Landesregierung, wie die Unwetterhilfe für Geschädigte vom 9. Juni und auch 11. Juni aussehen wird“, informiert der Landrat.

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Die Anträge sind im Vorzimmer des Landrates (Zimmer 204) erhältlich, können aber auch über den Postweg zugestellt werden. Weiter sind sie als Download über die Homepage des Saarpfalz-Kreises, www.saarpfalz-kreis.de, abrufbar. Es gilt zu beachten, dass die Anträge spätestens bis zum 31. Juli zu stellen sind. Diese können natürlich auch in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Beratungstermine werden über das Vorzimmer des Landrates, Tel. (06841) 104-7202, koordiniert.

 

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